Drucksache 18/422
– 14 –
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die rechtlichen Grundlagen zum Einsatz von V-Leuten (insbesondere Änderung des BVerfSchG in den
§§ 9, 9a BVerfSchG) wurden während der letzten Legislaturperiode ebenfalls angepasst. Das Kontrollgremium stellte darüber hinaus fest, dass die Änderungen des BVerfSchG in Bezug auf persönliche Eignung
und Einsatzbeschränkung der V-Leute-Führung der Evaluation in der parlamentarischen Kontrollpraxis bedürfen. Die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Gewinnung von V-Leuten und deren Führung bleiben abzuwarten.
Grundlagen, Maßnahmen und Ergebnisse der Spionageabwehr, insbesondere im Bereich der Cyber-Spionage, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden des Bundes und der Länder (Berichterstatter Abg. Schuster, Abg. Grötsch)
Die Kontrolle zum Thema „Grundlagen, Maßnahmen und Ergebnisse der Spionageabwehr, insbesondere
im Bereich der Cyber-Spionage“, konzentrierte sich auf einzelne Aspekte dieser u. a. den Nachrichtendiensten des Bundes gesetzlich zugewiesenen Aufgabe. Untersuchungsschwerpunkte bildeten die konzeptionelle Neuausrichtung der Spionageabwehr, der Ausbau der technischen Fähigkeiten bei BND und BfV im
Bereich der Spionageabwehr im digitalen Raum (Cyber-Abwehr), die Eigensicherung, der Personalbedarf
in diesen Aufgabenfeldern und die Zusammenarbeit im Nationalen Cyberabwehrzentrum (NCAZ). Dazu
wurden bei den Nachrichtendiensten und weiteren Stellen, die an der Spionageabwehr funktional mitwirken, Kontrollbesuche durchgeführt und Mitarbeiter (teils mehrfach) befragt. Ferner wurden über einen Fragenkatalog Informationen eingeholt. Festgestellt werden konnte u. a., dass das BfV seine Spionageabwehr
konzeptionell neu aufgestellt hat. Überdies werden die technischen Fähigkeiten des BND und des BfV bei
der Aufklärung von Cyber-Spionage durch diverse Initiativen ausgebaut.
Grundlagen, Maßnahmen und Ergebnisse der Aufklärung des Bundesnachrichtendienstes im Bereich der
Organisierten Kriminalität, einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden des Bundes und der
Länder (Berichterstatter Abg. Mayer, Abg. Grötsch)
Der BND beschäftigt sich – in Orientierung an der Auflistung in § 5 Absatz 1 Nummer 4 bis 7 G 10 – mit
insgesamt vier Phänomenbereichen der Organisierten Kriminalität (organisierte Rauschgiftkriminalität,
Geldwäsche, Geldfälschung und organisierte Kriminalität im Bereich illegale Migration bzw. Schleusung).
Primäres Ziel der Bearbeitung durch den BND ist die Gewinnung eines umfassenden Lagebildes. Soweit
Erkenntnisse durch den BND gewonnen werden, die im Strafverfahren im Einzelfall genutzt werden können, werden diese an die zuständigen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften übermittelt. Insgesamt ist
das entsprechende Arbeitsgebiet durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden des
Bundes und der Länder geprägt.
Das Gremium hat sich über die Schwerpunkte „illegale Migration/organisierte Schleuserkriminalität“ unterrichten lassen. Die Gremiumsmitglieder besuchten dabei auch das GASIM (Gemeinsames Analyse- und
Strategiezentrum illegale Migration). Die Aufgaben des BND im Bereich der „illegalen Migration“ wurden
durch organisatorische Maßnahmen weiter gestärkt.
Entwicklung und Maßnahmen im Bereich der extremistischen Bestrebungen von Bundeswehrangehörigen seit dem Übergang zur Berufsarmee durch den Militärischen Abschirmdienst (Berichterstatterin Abg.
Fograscher)
Die Bearbeitung des Themas „Entwicklung und Maßnahmen im Bereich der extremistischen Bestrebungen
von Bundeswehrangehörigen seit dem Übergang zur Berufsarmee“ wurde von der Frage geleitet, wie sich
die Erfüllung der Aufgabe des MAD, Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu sammeln (§ 1 Absatz 1 Nummer 1 MADG), seit Aussetzung der Wehrpflicht verändert hat. Untersucht wurde, ob und ggf. welche Erkenntnisse der MAD seither über Veränderungen bei
der Verbreitung extremistischer Bestrebungen in der Bundeswehr gewonnen hat. Dabei galt islamistischen,
neben rechts- und linksextremistischen Bestrebungen besonderes Augenmerk. Ausgehend von öffentlichen
Quellen wurden zunächst schriftliche Fragenkataloge abgefasst. Berücksichtigt wurde dabei die Entwicklung der sozialen Zusammensetzung und der Qualifikation der Bundeswehrangehörigen im Zuge des Übergangs zur Berufsarmee nach Aussetzung der Wehrpflicht, aber auch die Entwicklung der Personal- und
Sachmittel in der Extremismusabwehr des MAD. Hinweise auf signifikante Veränderungen bei der Verbreitung extremistischer Bestrebungen infolge des Übergangs bei der Bundeswehr zu einer Berufsarmee
haben sich hingegen nicht ergeben. Im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung wird nunmehr vor Eintritt in
die Streitkräfte routinemäßig geprüft, ob und inwiefern Zweifel an der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern bestehen.