Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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Drucksache 19/422
Ferner wies das Kontrollgremium nach einstimmigem Beschluss in eklatanten Fällen Redaktionen darauf hin,
dass die ihrer Verantwortung unterliegenden Medien mit Verweis auf angebliche Informationen aus Gremiumssitzungen offenkundig unzutreffende Berichterstattung verbreitet hatten.
V.
Durchgeführte Kontrollen
Im Berichtszeitraum von Dezember 2015 bis Oktober 2017 hat das Parlamentarische Kontrollgremium Kontrollen zu folgenden Themen durchgeführt:
1.
Kontrollen im Rahmen des Arbeitsprogramms
Das Parlamentarische Kontrollgremium befasste sich im Berichtszeitraum mit den Ergebnissen der Kontrollen
aus seinem Arbeitsprogramm 2014/2015. Dazu zählten die Themenfelder:
Stand der Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses (Berichterstatter Abg. Binninger, Abg. Dr. Hahn, Abg. Ströbele)
Ziel der Untersuchung des Kontrollgremiums war es, im Rahmen des Arbeitsprogramms auf Basis von
öffentlichen Berichten, Änderungen des BVerfSchG und internen Vorschriften zu untersuchen, welche
Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses der 17. WP (insgesamt 47 Handlungsempfehlungen
für die Behörden – 13 davon betreffen den Verfassungsschutz und den MAD) in Maßnahmen umgesetzt
wurden.
Der Schwerpunkt der Untersuchung des Kontrollgremiums lag daher insbesondere:
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auf dem Informationsaustausch und der Auswertung der Erkenntnisse in den Nachrichtendiensten,
auf den Verfahren der Datenübermittlung an Strafverfolgungsbehörden,
auf dem Controlling und dem effektiven Umgang mit Daten und strukturellen Reformen in den Diensten, insbesondere dem BfV,
auf der Aktenführung und dem Datenschutz in den Diensten und dem Einsatz von menschlichen Quellen.
Insgesamt ist festzustellen, dass die wesentlichen Defizite, die der NSU-Untersuchungsausschuss gerade
beim Thema Informationsaustausch, aber auch beim Umgang mit Quellen herausgearbeitet hat, durch gesetzliche Neuregelungen behoben sind und die Arbeit im Verfassungsschutzverbund verbessert werden
konnte.
Einsatz von V-Leuten im Bereich des Rechtsextremismus (Berichterstatter Abg. Binninger, Abg.
Dr. Hahn, Abg. Ströbele)
Das Kontrollgremium hat sich im Nachgang zu den Erfahrungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung
der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) und den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens sehr intensiv den juristischen und operativen Fragestellungen beim Einsatz von V-Personen im Bereich des Rechtsextremismus gewidmet.
Für die Nachrichtendienste des Bundes ist speziell der Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Leuten), d. h.
die Kooperation mit Insidern – und das bedeutet auch mit Extremisten – bei der Informationsbeschaffung
zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages als Frühwarnsystem von entscheidender Bedeutung.
Das Gremium hat sich neben zahlreichen Kontrollbesuchen bei BfV, BND und MAD im Rahmen der Untersuchung insbesondere folgenden Fragestellungen gewidmet:
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den rechtlichen Grundlagen zur Gewinnung von menschlichen Quellen,
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den Unterschieden zwischen V-Leuten (VM), Informanten und Gewährspersonen,
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dem praktischen Verfahren der V-Mann Gewinnung und VM-Führung,
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den Vorgaben zur Auswahl und Eignung von V-Leuten,
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der Zahlung von Prämien an V-Leute und
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dem Schutz vor Enttarnung von V-Leuten (sog. „Quellenschutz“).
Das Kontrollgremium hat festgestellt, dass die Nachrichtendienste deutliche Verbesserungen bei den internen Dienstvorschriften, organisatorischen Abläufen und internen Kontrollstrukturen vorgenommen haben.