Drucksache 18/422
8.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Technische Fähigkeiten der Nachrichtendienste

Der Ausbau der technischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste war Gegenstand der Unterrichtung des Kontrollgremiums. So hat sich das Parlamentarische Kontrollgremium unter anderem im Zuge der Haushaltsberatungen über den Aufbau der Referatsgruppe „Erweiterte Fachunterstützung Internet“ beim Bundesamt für Verfassungsschutz und den Umsetzungsstand zur „Strategischen Initiative Technik“ beim Bundesnachrichtendienst
berichten lassen. Daneben wurde über Einzelfragen wie etwa den Einsatz von Analysesoftware, Möglichkeiten
der Fernmeldeaufklärung in Krisenregionen oder den Einsatz sog. stiller SMS berichtet. Auch weitere Anpassungen der technischen Fähigkeiten wurden beraten.
In diesem Zusammenhang hat das Kontrollgremium mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit, Frau Andrea Voßhoff, Ergebnisse ihrer Kontrolle zum Umgang mit personenbezogenen
Daten in der Dienststelle des Bundesnachrichtendienstes in Bad Aibling erörtert. Die Bundesbeauftragte erläuterte nach ihrer Auffassung vorliegende Rechtsverstöße.
9.

Einsatz von V-Personen

Die Bundesregierung hat das Parlamentarische Kontrollgremium vor dem Hintergrund einer neuen Berichtspflicht im Bundesverfassungsschutzgesetz über den Einsatz von V-Personen bei den Nachrichtendiensten insgesamt informiert. Der Lagebericht umfasste den Zeitraum vom 21. November 2015 bis 31. Dezember 2016
und stellte unter anderem die Zugänge der Nachrichtendienste in relevanten Bereichen, den Prozess der Auswahl von Quellen, die Quellenführung, ihre Bezahlung sowie die Bewertung der Zuverlässigkeit von Quellen
und Qualität der von Quellen zugänglich gemachten Informationen dar.
Darüber hinaus unterrichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz im Berichtszeitraum auch über die im November 2015 in Betrieb genommene V-Personen-Datei, an der neben dem Bundesamt auch die Landesbehörden
für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst beteiligt sind.
10.

Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten

Über die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten als festem Bestandteil der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes wurde dem Kontrollgremium in unterschiedlichen Zusammenhängen regelmäßig –
in der Regel ohne Nennung der jeweiligen Partner – berichtet. So berichteten die Bundesregierung und die
Nachrichtendienste des Bundes über Zusammenarbeit und Informationsaustausch bei Gefährdungslagen, Terroranschlägen, Großereignissen sowie in der laufenden Aufklärungsarbeit. Auch Kooperationen im technischen
Sektor waren Gegenstand der Unterrichtung. Im Zusammenhang mit multilateralen Kooperationen befasste sich
das Kontrollgremium mit der sog. Counter Terrorism Group, in der die Nachrichtendienste mehrerer europäischer Staaten im Bereich der Terrorismusaufklärung zusammenarbeiten.
11.

Behördeninterne Entwicklungen

Regelmäßiger Bestandteil der Unterrichtung durch die Bundesregierung waren behördeninterne Entwicklungen
bei den Nachrichtendiensten. In diesem Zusammenhang befasste sich das Kontrollgremium unter anderem mit
Umstrukturierungen, dem Erlass neuer Dienstvorschriften, einzelnen Rechtsverstößen von Mitarbeitern oder
sonstigen internen Vorgängen, die geeignet sind, die Arbeit der Nachrichtendienste zu beeinträchtigen.
Zu zwei behördeninternen Entwicklungen nahm das Kontrollgremium im Rahmen einer Bewertung gemäß § 10
Absatz 2 und 4 PKGrG öffentlich Stellung. Dabei handelte es sich zu einen um das Auffinden von Mobiltelefonen, SIM-Karten und Speicherkarten mit Bezug zur verstorbenen V-Person „Corelli“ des Bundesamtes für
Verfassungsschutz im Jahr 2016. Zum anderen äußerte sich das Kontrollgremium im Jahr 2017 zum Fall „Roque M.“, einem damaligen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, bei dem sich herausstellte, dass
er gegenüber Dritten angab, als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes interne Informationen an Islamisten weitergeben zu wollen.
12.

Gewährleistung des Geheimschutzes

Das Parlamentarische Kontrollgremium musste zur Kenntnis nehmen, dass geheim eingestufte Informationen
aus dem Bereich der Nachrichtendienste gelegentlich in Medienveröffentlichungen thematisiert wurden. Das
Kontrollgremium sieht alle Beteiligten, die Zugang zu eingestuften und vertraulichen Unterlagen der Nachrichtendienste haben, in der Verantwortung, die einschlägigen Geheimschutzvorschriften strikt zu beachten und
sicherzustellen, dass unzulässige Veröffentlichungen von eingestuften Informationen unterbleiben.

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