Drucksache 18/422
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
von Beschränkungsmaßnahmen der Nachrichtendienste auf dem Gebiet der Brief-, Post- und Fernmeldeüberwachung nach den §§ 3, 5, 7a und 8 G 10. Im Berichtszeitraum von Dezember 2015 bis Oktober 2017 ist dies
für das Jahr 2014 (Bundestagsdrucksache 18/7423) und das Jahr 2015 (Bundestagsdrucksache 18/11227) erfolgt.
12.
Kontrolle auf dem Gebiet des Terrorismusbekämpfungsgesetzes
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst
stehen seit Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsgesetzes im Jahr 2007 – in teilweise unterschiedlichem
Umfang – Auskunftsrechte gegenüber Banken, Postdienstleistern, Luftfahrtunternehmen und Telekommunikationsunternehmen zu. Weiterhin besteht die Befugnis zum Einsatz des sog. IMSI-Catchers, mit dem sich der
Standort sowie die Geräte- und Kartennummer aktiv geschalteter Mobilfunkgeräte feststellen lassen.
Dem Parlamentarischen Kontrollgremium ist – in Entsprechung zu § 14 Absatz 1 G 10 – halbjährlich über alle
Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz zu berichten. Das Kontrollgremium muss seinerseits
jährlich dem Bundestag einen Bericht vorlegen (§ 8b Absatz 3 BVerfSchG, § 9 Absatz 4 Satz 7 BVerfSchG,
§ 2a Satz 4 BNDG, § 4a Satz 1 MADG). Im Berichtszeitraum von Dezember 2015 bis Oktober 2017 ist dies
für das Jahr 2014 (Bundestagsdrucksache 18/7424) und das Jahr 2015 (Bundestagsdrucksache 18/11228) geschehen.
IV.
Wesentliche Beratungsgegenstände des Parlamentarischen Kontrollgremiums
Im Berichtszeitraum von Dezember 2015 bis Oktober 2017 hat sich das Parlamentarische Kontrollgremium mit
zahlreichen Beratungsgegenständen befasst, sich von der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des
Bundes unterrichten lassen sowie sich zu einzelnen Fragen Unterlagen und Akten zur Einsichtnahme übermitteln lassen. Gemäß § 10 Absatz 1 PKGrG unterliegen sämtliche im Rahmen der Beratungen des Kontrollgremiums bekannt gewordenen Informationen der Geheimhaltung und damit dem Verbot der Weitergabe an Dritte.
Unter Beachtung dieses strikten Gebotes der Geheimhaltung werden nachfolgende Beratungsgegenstände von
wesentlicher Bedeutung in allgemeiner Form dargestellt.
1.
Islamistischer Terrorismus und islamistisches Spektrum in Deutschland
Die Nachrichtendienste informierten das Kontrollgremium fortlaufend über die Gefahren, die vom islamistischen Terrorismus für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ausgingen. Hierzu wurde das Kontrollgremium regelmäßig über die Erkenntnisse der Nachrichtendienste zu gewaltbereiten Gruppierungen und Personen mit radikal-islamistischem Hintergrund und Exekutivmaßnahmen der Sicherheitsbehörden gegen diese
informiert. Auch die Finanzierung der islamistisch-extremistischen Szene war Beratungsgegenstand.
Weiteres Thema waren in diesem Zusammenhang die Reisebewegungen von Islamisten aus Deutschland in
Staaten des Nahen Ostens und deren Rückkehr von dort nach Deutschland. Hierbei wurde deutlich, dass Syrien
und der Irak Anziehungspunkte für Islamisten aus Deutschland sind. Von diesem Personenkreis, der dort zum
Teil paramilitärische Ausbildungen in Terrrorcamps absolviert und Kampferfahrungen sammelt, können nach
einer Rückkehr sicherheitsgefährdende Aktivitäten in Deutschland drohen. Auch wurde über die Medienarbeit
insbesondere der Terrororganisation „Islamischer Staat“ berichtet.
Die Bedrohung durch den internationalen islamistischen Terrorismus wurde insgesamt als hoch eingeschätzt.
Das Kontrollgremium wurde über die Tätigkeit der Nachrichtendienste und den Kenntnisstand der Sicherheitsbehörden zu terroristischen Anschlägen, Anschlagsvorbereitungen und Tätern informiert. Unter anderem wurde
das Kontrollgremium zum Angriff eines 17-Jährigen mit Messer und Axt in einem Zug bei Würzburg im Juli
2016, zum Bombenanschlag auf ein Festival in Ansbach im Juli 2016, zu den Anschlagsvorbereitungen von
Jaber Albakr und dessen Festnahme im Oktober 2016 sowie zum von Anis Amri verübten Anschlag auf den
Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 unterrichtet.
2.
Politischer Extremismus in Deutschland
Wie in früheren Berichtszeiträumen waren die Entwicklungen vor allem im Bereich des Rechtsextremismus,
aber auch des Linksextremismus und des Ausländerextremismus regelmäßiges Thema der Unterrichtungen.
Neben der allgemeinen Lageentwicklung im Bereich Rechtsextremismus wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz über die Aktivitäten einzelner Organisationen und Gruppierungen, über rechtsextreme Parteien und
zentrale Akteure der Szene berichtet. Auch Überschneidungen mit den sog. Gida-Bewegungen wurden erörtert.
Aus dem Bereich des Linksextremismus waren insbesondere die Ausschreitungen im Zusammenhang mit dem