Es wurde Handlungsbedarf in Bezug auf die Stellung und
Einbindung der behördlichen Datenschutzbeauftragten
identifiziert. Außerdem fehlten schriftliche Regelungen
zum Datenschutzkonzept, zum Verfahrensverzeichnis
sowie zur Zutrittskontrolle.
Meinen Empfehlungen folgend hat die BSU inzwischen
mitgeteilt, dass die behördliche Datenschutzbeauf
tragte förmlich bestellt und im erforderlichen Umfang
freigestellt wurde. Das Datenschutzkonzept der BSU liegt
mir vor. Mit den Vorbereitungen für die Erstellung des
Verfahrensverzeichnisses wurde begonnen.
12.A Zudem von besonderem Interesse
1.1, 1.6, 14.1.1, 17.9, Die Arbeit des BfDI in Zahlen
Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2017 und 2018
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