dieser beiden Kontrollen war daher die Beratung mit
Blick auf die gebotene serviceorientierte, effektive, zügige
und rechtlich einwandfreie Antragsbearbeitung. Wegen
der Defizite behalte ich mir ergänzende Kontrollen vor.
7.3 Proaktive Veröffentlichung
von Informationen auf meiner
Homepage
Als offene und transparente Behörde mache ich gemäß
§ 11 Abs. 3 IFG zunehmend eigene Informationen und
Vorgänge in elektronischer Form auf meiner Homepage
allgemein zugänglich.
In der Rubrik „Infothek“ finden sich im Bereich „Transparenz“ bereits meine Stellungnahmen, Reden und
Gastbeiträge. Weitere Kategorien von Informationen
werden folgen. Darüber hinaus wird schon jetzt der
Grundsatz „access for one – access for all“ aufgegriffen
und umgesetzt. Das bedeutet, dass Informationen, die
meine Behörde bereits auf Antrag einer oder mehreren
Personen zugänglich gemacht hat, online zur Verfügung
gestellt werden. Hierbei handelt es sich insbesondere
um die Berichte von Kontrollen, die ich im Rahmen
meiner Aufgaben durchgeführt habe.
7.4 Das 5. Symposium zur
Informationsfreiheit
Das 5. Symposium des BfDI widmete sich aktuellen
Fragen des deutschen Informationsfreiheitsrechtes und
bot einen Überblick über die Entwicklung des Informa
tionsfreiheitsrechtes in Südamerika und Großbritannien.
Das 5. Symposium zur Informationsfreiheit im September 2018 gab einmal mehr Gelegenheit zur Information
und zum Austausch über aktuelle rechtliche, aber auch
rechts- und sozialphilosophische sowie politikwissenschaftliche Aspekte der Informationsfreiheit.
So skizzierte Prof. Dr. Volker Gerhardt (HU Berlin) in
seinem Vortrag eine Ideengeschichte über die auch für
die Informationsfreiheit bedeutsamen Leitgedanken
„Partizipation“ und „Öffentlichkeit“ seit der Antike.
Dr. Ben Worthy von der University of London leitete
sein Referat über „The Politics of Freedom of Information“ mit einem Überblick über die Vorgeschichte des
britischen Informationsfreiheitsgesetzes ein, ehe er aus
politikwissenschaftlicher Sicht die aktuelle Bedeutung
der Informationsfreiheit beleuchtete.
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Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
Die Informationsfreiheit in Südamerika und insbesondere in seinem Heimatland Chile war Thema des Referates
von Prof. Dr. Pablo Contreras Vasquez vom Consejo de
Transparencia in Santiago de Chile. Ein wesentlicher
Anstoß für das südamerikanische Informationsfreiheitsrecht war das hartnäckige Informationsbegehren von
Familienangehörigen der „Desaparecidos“, die Opfer
staatlich gesteuerter Entführungen und extralegaler
Tötungen in den früheren Militärdiktaturen geworden
waren. Die Klagen der Familienangehörigen führten
1988 zur Anerkennung eines Menschenrechtes auf
Informationszugang durch den Interamerikanischen
Gerichtshof für Menschenrechte.
Prof. Dr. Friedrich Schoch (Freiburg) hielt einen Vortrag
zum „Verwaltungsverfahren nach dem IFG“. Er führte aus,
dass das IFG-Verfahren als Verwaltungsverfahren normativ durch das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht
gesteuert wird. Schoch betonte die niedrige Schwelle für
die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens und
erörterte anschließend Strukturprinzipien des Gebührenrechtes. Er bekräftigte die zwingende Vorgabe des
Gesetzgebers für ein obligatorisches Vorverfahren, die
durch Richterrecht nicht unterlaufen werden dürfe.
Einen „Werkstattbericht“ zur Evaluation des Umweltinformationsgesetzes lieferten Dr. Michael Zschiesche und Karl
Stracke vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen.
In seinem Referat zu den Funktionen der Informationsfreiheit betonte der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, die Doppelfunktionalität der Informationsfreiheit.
Der Landesbeauftragte von Baden-Württemberg,
Dr. Stefan Brink, berichtete über das neue badenwürttembergische Landesinformationsgesetz und die
damit verbundenen Aufgaben für seine Dienststelle.
Er monierte das Missverhältnis zwischen ungleichgewichtigen Transparenzvorgaben des Landesrechtes
für die Verwaltung einerseits und (teils) strengerer
Transparenzpflichten für private Unternehmen.
Arne Semsrott stellte die Plattform „Frag den Staat“ vor,
die eine einfache und schnelle Antragstellung bei zahlreichen Behörden in Bund und Ländern ermögliche und
inzwischen in mehr als 30.000 Fällen genutzt worden
sei. Dabei sprach sich Semsrott für die Möglichkeit einer
anonymen IFG-Antragstellung aus, mit der er die Offenlegung von Namen und Recherchethemen zum Schutz
der Journalisten ausschließen möchte.