IFG-Anträge an meine Behörde nach Jahr der Antragstellung

56

Zugang gewährt

90

56

Zugang teilweise abgelehnt

22

62

Zugang abgelehnt

34

53

Sonstige Erledigung

61

4

Am Jahresende nicht erledigt

26

0

10

20

30

40

2019

2018

7.2 Beratungs- und Kontrollbesuche
Im Berichtszeitraum habe ich fünf Beratungs­ und Kon­
trollbesuche zur Informationsfreiheit durchgeführt.
Meine Kontrollbesuche galten dem Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), dem Bundesamt für Justiz (BfJ), dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und
dem Bundesverwaltungsamt (BVA).
Beim BMZ und dem BMBF habe ich eine gut strukturierte
und weitestgehend reibungslos funktionierende Praxis
der Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang
vorgefunden. In beiden Häusern konnte ich etablierte
und effektive Prozesse feststellen. Die Antragsbearbeitung
wird jeweils zentral durch das Justiziariat gesteuert, das
auch die IFG-Bescheide auf der Basis der Rückmeldung
aus den Fachreferaten verfasst. Eine zentrale Fristenkontrolle und eine einheitliche regelkonforme Bearbeitung
und Bescheidung sind damit sichergestellt.

50

60

70

80

90

Auch die Bearbeitung der IFG-Anträge durch das BfJ
erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Im
Rahmen meiner Kontrolle habe ich einen Großteil der
Verfahrensakten der Jahrgänge 2016-2018 durchgesehen
und – wo nötig – mit dem Justiziariat und den Fachreferaten erörtert. Im Ergebnis zeigte sich insbesondere,
dass der hausinterne Leitfaden und das Formularblatt
zur Einholung der Beiträge der Fachbereiche zur guten,
zügigen Ablauforganisation und materiell rechtlich
richtigen Arbeitsergebnissen führen. Durch die zentrale
Antragsbearbeitung im Justiziariat einerseits und die
effektive Unterstützung durch die Fachreferate andererseits ist im BfJ eine hohe Qualität der IFG-Bescheide
bei weitgehender Einhaltung der vorgegebenen Fristen
gewährleistet.
Beim BVA und dem BAMF wurden die Kontrollen
dadurch erschwert, dass es keine konsistente Aktenführung gab. Beim BVA musste die Prüfung sogar unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt
werden, da viele Vorgänge nicht zusammenhängend
gespeichert waren und deshalb für die Prüfung erst zeitaufwändig rekonstruiert werden mussten. Schwerpunkt

Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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