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Gesetze und Gesetzgebung

6.1 Die Evaluation des Umweltinformationsgesetzes
Das Umweltinformationsrecht war und ist auf europäi­
scher und nationaler Ebene ein zentraler Bestandteil
des Informationsfreiheitsrechts. Die Evaluation des
Umweltinformationsgesetzes stand bei Redaktions­
schluss dieses Tätigkeitsberichts kurz vor dem Abschluss.
Mit zunehmender Zahl umweltrelevanter Großvorhaben
wuchs und wächst die Bedeutung der Transparenz im
Umweltbereich. Der Klimawandel und die damit einhergehenden globalen Herausforderungen machen einen
modernen und starken Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen unabdingbar.
Vor diesem Hintergrund freut es mich, dass die Evaluation des Umweltinformationsgesetzes kurz vor ihrem
Abschluss steht. Ich hoffe, dass darin die dringend
gebotene Erweiterung meiner Ombuds-, Beratungs- und
Kontrollfunktion auf das Umweltinformationsrecht
thematisiert wird.
Die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation kann ich
erst im nächsten Tätigkeitsbericht darstellen.

6.2 Der presserechtliche Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden
Zwei neue Vorstöße für einen bundesrechtlichen
Presseauskunftsanspruch.
Bis zum 20. Februar 2013 konnten Presseangehörige
erwarten, dass nicht nur die Landes-, sondern auch die
Bundesbehörden Presseauskünfte nach Maßgabe der
Landespressegesetze erteilen würden. Überraschend
entschied der 6. (Presserechts-)Senat des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) an diesem Tag, dass die
bisher als verfassungsrechtlich unbedenklich erachtete
Verpflichtung von Bundesbehörden durch das jeweilige

Landesrecht mangels entsprechender Regelungs- und
damit Verpflichtungskompetenz der Landesparlamente
verfassungswidrig sei. Der Bundesgesetzgeber müsse
hier selbst tätig werden und Auskunftsregelungen als
„Annexe“ seiner Gesetzgebungskompetenz z. B. für das
Recht der auswärtigen Beziehungen oder der Verteidigung schaffen. Gegen diese Auslegung der verfassungsrechtlichen Kompetenzregeln durch das BVerwG als
oberstes Fachgericht wurden zunächst auch von einzelnen Oberverwaltungsgerichten Bedenken geltend gemacht. Auch nachdem die erst- und zweitinstanzlichen
Fachgerichte nunmehr der vom BVerwG vorgegebenen
Linie folgen, wird die Entscheidung vom 20. Februar
2013 in der Rechtswissenschaft immer noch sehr kritisch
gesehen.
Nach der Grundsatzentscheidung des BVerwG entstand
auf Seiten der Medien Unsicherheit, welcher „Minimalstandard“ für die Auskunftserteilung in der Übergangsphase bis zu einer bundesrechtlichen Regelung für
Bundesbehörden gilt.
Bereits sechs Tage nach der Urteilsverkündung reagierte
die Fraktion der SPD mit der Einbringung eines Entwurfes für ein Presseauskunftsgesetz (Bundestagsdrucksache 17/12484 vom 26. Februar 2013). Dieser Entwurf
fand allerdings im Bundestag keine Mehrheit.
2018 griffen Bündnis 90/Die Grünen und FDP das
Thema erneut auf. Während Bündnis 90/ Die Grünen
am 26. September 2018 einen Gesetzentwurf vorlegten
(BT-Drs. 19/4572 vom 26. September 2018), brachte die
FDP-Fraktion einen Entschließungsantrag zur Etablierung eines Presseauskunftsrechtes auf Bundesebene mit
Eckpunkten einer gesetzlichen Regelung ein (BT-Drs.
19/6054 vom 27. November 2018).
Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen
Bundestages führte am 11. März 2019 eine Anhörung zu
beiden Vorschlägen durch. An dieser Anhörung nahmen Lehrende an Hochschulen, Bevollmächtigte des
Deutschen Journalisten-Verbandes und des Verbandes
Deutscher Zeitungsverleger sowie ein Rechtsanwalt

Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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