Drucksache 18/9142
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Dabei sollte insbesondere drei Themenkomplexen nachgegangen werden:
Steuerung, Erfassung, Produktionsprozess: Auswahl und Steuerung der Ziele bzw. Merkmale; Begründung
für die Steuerung; Entscheidung und Information über die Steuerung; Ergebnisse und Erkenntnisse aus der
Erfassung; Löschung und Sperrung von erfassten Daten; APB-Konformität der Steuerung; nd-Relevanz der
Erfassung; Kontrollmaßnahmen.
Kommunikation und Entscheidung zum Änderungsbedarf in der Leitung des BND und im Bundeskanzleramt: Zeitpunkt und Form der Unterrichtung der BND-Leitung; Zeitpunkt und Form der Unterrichtung der
Abteilung 6 des Bundeskanzleramts5; Zeitpunkt und Form der Unterrichtung des Chefs des Bundeskanzleramts; Entscheidung über Deaktivierung von Selektoren und Kontrollprozesse; Einstufung als „Vorkommnis
von besonderer Bedeutung“6.
Verfahren der Selektorensteuerung seit 2014: Umfang und Form der Wiedereinsteuerung; Entscheidung über
Wiedereinsteuerung; Einzelfallentscheidungen; Ausnahmen.
2.2 Vorgehen und Reichweite
Im Zeitraum vom 16. Oktober 2015 bis 22. Februar 2016 nahmen die Berichterstatter und die Task Force verschiedene Termine beim BND in Pullach und Berlin sowie vor allem im Bundeskanzleramt wahr.
Im Zentrum der Untersuchung stand die sogenannte „Gruppenliste“7. Sie beinhaltet zahlreiche Ziele, die der BND
aus seiner Fernmeldeaufklärung herausgenommen und gesperrt8 hat, weil sie Bezüge zu EU/NATO-Staaten aufweisen, also Ziele in EU/NATO-Staaten bzw. Einrichtungen von EU/NATO-Staaten betrafen. Die darüber hinaus
gehende strategische Fernmeldeaufklärung des BND war nicht Gegenstand der Untersuchung.
Die rund 3.300 Teilnehmer9 auf der „Gruppenliste“ wurden gesichtet und nach rechtlich, politisch, wirtschaftlich
und gesellschaftlich sensiblen Teilnehmern priorisiert. Von den Berichterstattern potentiell als sensibel markierte
Stichproben waren für eine vertiefte Untersuchung in Form von Dossiers und dem zugrunde liegenden Rohmaterial vom BND zur Verfügung zu stellen. Die Gründe für die Steuerung des Teilnehmers mit den jeweiligen Telekommunikationsmerkmalen (TKM), der Zeitraum der Steuerung, die daraus generierten Meldungen10, die Bewertung der Auswertung zu den gefertigten Meldungen sowie der Bezug zum APB sollten analysiert werden.
Die Task Force hat die Dossiers zu den Teilnehmern ausgewertet und eine Bewertung hinsichtlich der Frage der
Auftragskonformität zum APB und Verhältnismäßigkeit der Steuerung der jeweiligen Teilnehmer vorgenommen.
Angesichts der Komplexität und des enormen Umfangs der Datengrundlage war ein solches systematisches Vorgehen bei der Aufarbeitung gefragt, das neben Fragen der zeitlichen Abläufe, der organisatorischen und technischen Zusammenhänge vor allem die Breite der zu untersuchenden Aspekte der BND-eigenen Steuerung erfasst
und anhand von, von den Berichterstattern selbst gewählten Stichproben, Prüfungen in der Tiefe vornimmt.
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Die Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes nimmt die Fachaufsicht über den BND wahr.
Die Bundesregierung ist gemäß § 4 Absatz 1 PKGrG verpflichtet, das PKGr über „Vorkommnisse von besonderer Bedeutung“ zu unterrichten. In der Geschäftsordnung des PKGr sind Vorkommnisse von besonderer Bedeutung unter anderem als wesentliche Änderungen der Lageentwicklung, als dienstinterne Entwicklungen und als Themen der öffentlichen Berichterstattung definiert.
Die in Papierform vorgelegte „Gruppenliste“ existiert als solche physisch nicht. Vielmehr handelt es sich bei der „Gruppenliste“ um
eine beim BND seit Sommer 2013 aufgebaute Gruppe inaktiv geschalteter Teilnehmer und Telekommunikationsmerkmale, die innerhalb
einer Datenbank der Abteilung Technische Aufklärung angelegt ist.
„Gesperrt“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Daten zwar im Datenbanksystem weiter vorhanden sind, jedoch nicht mehr
gesteuert werden können.
„Teilnehmer“ und „Telekommunikationsteilnehmer“ werden im Folgenden synonym verwendet und stehen für juristische und natürlich
Personen, die Telekommunikationsdienste nutzen. Ferner werden als Teilnehmer auch Ziele bezeichnet, die im Rahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung gesteuert werden und denen Telekommunikationsmerkmale zugeordnet werden.
„Meldungen“ sind nachrichtendienstliche Zwischenprodukte, die aus der Bearbeitung und Prüfung von Erfassungen im Rahmen der
Fernmeldeaufklärung hervorgehen und an die auswertenden Einheiten übermittelt werden.