Wissenschaftliche Dienste
Ausarbeitung
WD 3 - 3000 - 037/17
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Darüber hinaus stellt das BMI in seinem Bericht Optimierungsbedarf auf gesetzgeberischer Ebene
fest. Die im Evaluierungsbericht ausgewiesenen Empfehlungen17 sind in Teilen in dem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen
Union berücksichtigt worden.18 Die gesetzlichen Optimierungsmaßnahmen, die auf sicherheitspolitischen Erkenntnissen beruhen, betreffen vor allem wesentliche Änderungen im Visumverfahren.
Darüber hinaus wurde das Konsultationsverfahren gemäß § 73 AufenthG auf alle bekannten Referenzpersonen erstreckt.19
2.3. Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des
Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz - GDG) vom 22. Dezember 200620 (Nr. 18)
Mit dem am 31. Dezember 2006 in Kraft getretenen Gesetz wurden zur weiteren Verbesserung des
Informationsaustauschs zwischen den Sicherheitsbehörden die gesetzlichen Grundlagen für die
Errichtung einer gemeinsamen standardisierten Zentralen Antiterrordatei sowie von gemeinsamen
Projektdateien von Polizeien und Nachrichtendiensten geschaffen. Das Gesetz sah zum einen die
Einführung des Antiterrordateigesetzes (ATDG) und zum anderen die Schaffung der gesetzlichen
Grundlagen für projektbezogene gemeinsame Dateien (Projektdateien) vor, die der Unterstützung
einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes
und der Länder, des MAD, des BND, der Polizeibehörden des Bundes und der Länder und des
ZKA dienen.
Nach Art. 5 Abs. 2 GDG war das durch dieses Gesetz neu geschaffene Antiterrordateigesetz ein
Jahr vor Ablauf seiner sechsjährigen Befristung unter Einbeziehung eines im Einvernehmen mit
dem Deutschen Bundestag zu bestellenden wissenschaftlichen Sachverständigen zu evaluieren.
Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens erhielt die Ramboll Management GmbH, Hamburg,
den Auftrag, eine wissenschaftliche Methodenberatung durchzuführen. Der Deutsche Bundestag
erklärte sein Einvernehmen mit der Beauftragung am 8. März 2011.21
Der Evaluierungsbericht22 wurde dem Deutschen Bundestag am 7. März 2013 zugeleitet.
17
Erforderlich seien zum einen Präzisierungen und Ergänzungen bei den sicherheitsrelevanten Ausweisungstatbeständen und deren Rechtsfolgen. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird dabei auch bei der Beschleunigung sicherheitsrelevanter Ausweisungsverfahren gesehen. Zum anderen empfehle sich eine gesetzliche Neujustierung des in
der Praxis bislang nicht zum Einsatz gekommenen Instruments der Abschiebungsanordnung. Vgl. Evaluationsbericht
des BMI, Fn. 16, S. 7, 11 ff. sowie 169 ff.
18
BT-Drs. 16/5065. Das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom
19. August 2007 (BGBl I 2007, Seite 1970) trat mit Ausnahme einiger Bestimmungen am 28. August 2007 in Kraft.
19
Zu den Maßnahmen im Überblick vgl. BT-Drs. 16/5065, Fn. 18, S. 4 f.; im Einzelnen S. 154 ff.
20
BGBl. I 2006, Seite 3409.
21
Vgl. BT-Drs. 18/4057, Fn. 1 zu Frage 2.
22
BT-Drs. 17/12665 (neu).