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Ausarbeitung
WD 3 - 3000 - 037/17
Seite 6
Berichtspflicht mit seinen Berichten zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz
nach.11
2.2. Zuwanderungsgesetz12 (Nr. 14)
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz unterzog der Bundesgesetzgeber sämtliche Bestimmungen der Migrations- und Integrationspolitik sowie des Aufenthaltsrechts
von Nichtdeutschen einer umfassenden Reform. Mit dem Artikelgesetz wurden das Aufenthaltsgesetz und das Gesetz zur Freizügigkeit von EU-Bürgern neu eingeführt und zahlreiche bestehende
Vorschriften geändert. Das Gesetz vollzog dabei auch die notwendigen Änderungen des Ausländerrechts durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 nach.13
Die Evaluation des Gesetzes war nicht im Zuwanderungsgesetz bestimmt worden, vielmehr wurde
im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 11. November 200514 eine Evaluierung
des Zuwanderungsgesetzes anhand der Anwendungspraxis vereinbart.
Den Auftrag übernahm das Bundesministerium des Innern (BMI) und legte die Ergebnisse seiner
Evaluation15 mit seinem Bericht vom Juli 2006 vor.16
Für den Regelungsbereich der Inneren Sicherheit und Terrorismusbekämpfung kommt das Ministerium zu dem Ergebnis, dass sich die sicherheitsrelevanten Normen des Zuwanderungsgesetzes,
insbesondere im Bereich der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung insgesamt bewährt haben. Als
wirksames Instrument mit spezialpräventiver Wirkung hätten sich gerade Überwachungsmaßnahmen erwiesen, die bei aus Gründen der inneren Sicherheit ausgewiesenen Ausländern angeordnet
werden können.
11
Vgl. BT-Drs. 15/981, 15/3391, 15/5506, 16/2550, 16/5982.
12
Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von
Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), vom 30. Juli 2004, BGBl. I 2004, S. 1950.
13
BT-Drs. 15/420 S. 61.
14
Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
11. November 2005, S. 118, Zeilen 5760 ff., online verfügbar unter: http://www.kas.de/upload/ACDP/CDU/Koalitionsvertraege/Koalitionsvertrag2005.pdf (zuletzt abgerufen am 4. März 2015).
15
Das Gesetz wurde in einem mehrstufigen Verfahren evaluiert, das die Einholung schriftlicher Stellungnahmen der
betroffenen Bundes- und Landesministerien sowie von Nichtregierungsorganisationen, die Anhörung von Experten,
eine Analyse der Rechtsprechung zum Zuwanderungsgesetz sowie die Evaluierung der Integrationskurse durch
externe Beratungsunternehmen umfasste. Vgl. BT-Drs. 16/5065, S. 151.
16
Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), Juli 2006, online verfügbar
unter: http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/151396/publicationFile/14810/evaluierungsbericht_zum_zuwanderungsgesetz.pdf (zuletzt abgerufen am 4. März 2015).