Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17

Durchführung
der Evaluation

Gesetz1

Evaluation vorgeschrieben

Gesetz zu dem Abkommen vom 31. August
2006 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Sozialistischen Republik Vietnam über die
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von
schwerwiegenden Straftaten und der organisierten Kriminalität
vom 23. Oktober 2008
(Nr. 28)

Das Abkommen vom 31. August 2006 bestimmt
in Art. 4, dass die Vertragsparteien zur Bewertung der Durchführung dieses Abkommens
und der Zweckmäßigkeit seiner Ergänzung oder
Änderung bei Bedarf Konsultationen durchführen.
(BGBl. II 2008, S. 1182, 1185)

Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt
vom 25. Dezember 2008
(Nr. 29)

Evaluation der neu in das BKA-Gesetz aufgenommenen §§ 4a, 20j und 20k unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen binnen fünf Jahren nach dem Inkrafttreten
gem. Art. 6 des Gesetzes

Der Bundestag erklärte am
2. Juli 2015 sein Einvernehmen mit der Bestellung
des Max-Planck-Instituts
für ausländisches und
internationales Strafrecht
als wissenschaftlicher
Sachverständiger.
(vgl. BT-Drs. 18/115)

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von
schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
vom 30. Juli 2009
(Nr. 33)

Evaluation nicht vorgeschrieben

Auftrag des Bundesamtes
für Justiz über ein rechtstatsächliches Forschungsvorhaben zur Evaluation
des Gesetzes an die Kriminologische Zentralstelle
e.V. in Kooperation mit
Prof. Dr. Thomas Feltes,
Ruhr-Universität Bochum

Folgen
der Evaluation

Empfehlung, eine abschließende Beurteilung
der Wirksamkeit des
Gesetzes gegen die Bedrohungen des internationalen
Terrorismus auf eine breitere Datenbasis zu stützen

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