Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17
Gesetz1
Evaluation vorgeschrieben
Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zu- Vereinbarung über die Evaluation im Koalitiwanderung und zur Regelung des Aufenthalts onsvertrag vom 11. November 2005
und der Integration von Unionsbürgern und
Ausländern (Zuwanderungsgesetz)
vom 30. Juli 2004
(Nr. 14)
Gesetz zum Abkommen vom 7. April 2003
zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit bei
der Bekämpfung von Straftaten von erheblicher
Bedeutung
vom 2. Dezember 2004
(Nr. 15)
Das Abkommen vom 7. April 2003 bestimmt
in Art. 4 Abs. 1: „Die Vertragsparteien werden zur Bewertung der Durchführung dieses
Abkommens und der Zweckmäßigkeit seiner
Ergänzung oder Änderung bei Bedarf Konsultationen durchführen.“
(BGBl. II 2004, S. 1570, 1574)
Gesetz zum Vertrag vom 27. Mai 2005 über
die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung
des Terrorismus, der grenzüberschreitenden
Kriminalität und der illegalen Migration
(Prümer Vertrag)
vom 10. Juli 2006
(Nr. 17)
Nach Kap. 1 Art. 1 Abs. 4 Prümer Vertrag
(vgl. ZustimmungsG vom 10.7.2006, BGBl. II
2006, S. 626) wird spätestens drei Jahre nach
Inkrafttreten auf der Grundlage einer Bewertung der Erfahrungen bei der Durchführung
des Vertrags eine Initiative für die Überführung der Regelungen dieses Vertrags in den
Rechtsrahmen der EU unterbreitet.
Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien
von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten
des Bundes und der Länder (GemeinsameDateien-Gesetz, GDG)
vom 22. Dezember 2006
(Nr. 18)
Nach Art. 5 Abs. 2 GDG ist das Antiterrordateigesetz fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten
unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen
Sachverständigen, der im Einvernehmen mit
dem Deutschen Bundestag bestellt wird, zu
evaluieren.
Durchführung
der Evaluation
Folgen
der Evaluation
Das BMI legte im Juli 2006
seinen Evaluationsbericht
vor. Berichtsgrundlage bildete ein mehrstufiges Evaluationsverfahren.
Erlass des Gesetzes zur
Umsetzung aufenthaltsund asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen
Union vom 19. August
2007
(BGBl. I 2007, S. 1970)
Beschluss 2008/615/JI des
Rates vom 23. Juni 2008
zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere
zur Bekämpfung des
Terrorismus und der
grenzüberschreitenden
Kriminalität
Im Einvernehmen mit dem
Deutschen Bundestag wurde
die Ramboll Management
GmbH, Hamburg, beauftragt, eine wissenschaftliche
Methodenberatung durchzuführen.
Erlass des Gesetzes zur
Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer
Gesetze vom 18. Dezember
2014 (hier Nr. 54)
-3-