Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17
Bundesgesetze zur Terrorismusbekämpfung seit 2001: Übersicht zur Evaluation
Gesetz1
Evaluation vorgeschrieben
Gesetz zur Bekämpfung des internationalen
Evaluation im Hinblick auf die nach Art. 22
Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz, Abs. 2 TBG zeitlich befristeten Gesetze gemäß
Art. 22 Abs. 3 TBG vorgeschrieben
TBG, sog. Sicherheitspaket 2)
vom 9. Januar 2002
(Nr. 3)
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung
der Geldwäsche und der Bekämpfung der
Finanzierung des Terrorismus (Geldwäschebekämpfungsgesetz)
vom 8. August 2002
(Nr. 4)
Das BKA unterstützt als Zentralstelle für Verdachtsanzeigen die Polizeien des Bundes und
der Länder bei der Verhütung und Verfolgung
der Geldwäsche und der Finanzierung terroristischer Vereinigungen. Über diese Tätigkeit
hat das BKA nach dem neu eingeführten § 5
Abs. 1 Nr. 4 Geldwäschegesetz einen Jahresbericht zu veröffentlichen.
Gesetz zum Internationalen Übereinkommen
vom 15. Dezember 1997 zur Bekämpfung
terroristischer Bombenanschläge
vom 5. Oktober 2002
(Nr. 6)
Nach dem Übereinkommen vom 15. Dezember
1997 sind die Vertragsstaaten gehalten, „den
Anwendungsbereich der bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen über die Verhütung,
Bekämpfung und Beseitigung aller Arten und
Erscheinungsformen des Terrorismus umgehend zu überprüfen, um sich zu vergewissern,
dass es einen umfassenden rechtlichen Rahmen
gibt, der alle Aspekte der Frage erfasst“.
(BGBl. II 2002, S. 2506,2507)
1
Durchführung
der Evaluation
Folgen
der Evaluation
Bericht des BMI unter
Verweis auf die gesetzliche
Verpflichtung gemäß
Art. 22 Abs. 3 TBG
Erlass des TBEG (hier
Nr. 19), mit dem die
Evaluationsergebnisse und
weitere Erfahrungen aus
der Anwendungspraxis
der angepassten Sicherheitsgesetze aufgegriffen
wurden
Die Nummerierung der Gesetze verweist auf die Tabelle in Anlage 1.
-1-