Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17

Nr.

In Kraft
seit:

Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt

Fundstelle

Evaluierung
abgeschlossen?

Stärkung der zentralen Funktion des Bundesamtes für
Verfassungsschutz bei der Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden; Schaffung eines Rahmens
für den Einsatz von V-Leuten; Früherkennung von
Cyber-Gefahren; weitere Regelungen zur elektronischen
Akte und zur Datenübermittlung
Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften
nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen vom
3. Dezember 2015
Wesentlicher Regelungsinhalt:90
89

58. 10.12.2015

Verlängerung der befristeten Kompetenzen aus den
Terrorismusbekämpfungsgesetzen und erneute Befristung bis Januar 2021; Erweiterung von Ausnahmen
von der Sicherheitsüberprüfung im Sabotageschutz;
Grundbucheinsicht durch Nachrichtendienste

BGBl. I
2015,
Seite 2161

Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und
einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom
10. Dezember 2015
Wesentlicher Regelungsinhalt:91
59. 18.12.2015

Begründung einer gesetzlichen Pflicht zur Speicherung
von Verkehrsdaten für Kommunikationsdienstanbieter;
Normierung der Zugriffsvoraussetzungen für die Strafverfolgungsbehörden; Schaffung des neuen Straftatbestands der Datenhehlerei

BGBl. I
2015,
Seite 2218

Gesetz zum besseren Informationsaustausch bei der
Bekämpfung des internationalen Terrorismus vom
26. Juli 2016
Wesentlicher Regelungsinhalt:93

BGBl. I
60. 30.06.201692 Begründung von Kompetenzen des Bundesamts für
2016,
Verfassungsschutz zur Einrichtung gemeinsamer Da- Seite 1818
teien mit ausländischen Diensten; präventiver Einsatz
verdeckter Ermittler der Bundespolizei zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität; Kompetenzen zur
besseren Ermittlung der Nutzer von Prepaid-Handys

89

Einzelne Regelungen treten nach Art. 7 am 01.03.2016 in Kraft.

90

Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/5925. Online verfügbar
unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/685/68560.html.

91

Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/5088. Online verfügbar
unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/672/67296.html.

92

Einzelne Regelungen treten nach Art. 11 S. 2 am 02.11.2016 in Kraft.

93

Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 18/8824. Online verfügbar
unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/746/74649.html.
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