Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17
Nr.
In Kraft
seit:
Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt
Fundstelle
Evaluierung
abgeschlossen?
und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam
über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von
BGBl. II
schwerwiegenden Straftaten und der organisierten
2009,
Kriminalität, Gesetz vom 23. Oktober 2008
Seite 964b
Wesentlicher Regelungsinhalt:42
Ratifikation des in Berlin am 31. August 2006 unterzeichneten Abkommens zur Erhöhung der Inneren
Sicherheit in den Vertragsstaaten durch verbesserte
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung schwerwiegender
Straftaten und Organisierter Kriminalität.
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen
Terrorismus durch das Bundeskriminalamt vom
25. Dezember 2008
Wesentlicher Regelungsinhalt:44
29. 01.01.200943
Erweiterung der Aufgaben des Bundeskriminalamtes:
Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus; neue Befugnisse des BKA u.a.: Nutzung besonderer Mittel der Datenerhebung sowie Möglichkeit der
Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung und der
Rasterfahndung, verdeckte Eingriffsmöglichkeit in informationstechnische Systeme (sog. Online-Durchsuchung),
Überwachung der Telekommunikation, Wohnraumüberwachung; Einschränkung von Grundrechten bzgl.
der Freiheit der Person, des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses und der Unverletzlichkeit der Wohnung; BGBl. I
2008,
Änderung §§ 11 und 16 sowie Einfügung § 4a und
Seite 3083
§§ 20a – 20x Bundeskriminalamtgesetz; Änderung
§ 14 Telemediengesetz, Änderung § 110 Telekommunikationsgesetz, Änderung § 1 TelekommunikationsÜberwachungsverordnung.
Abweichungen vom Gesetzentwurf aufgrund der Beschlussempfehlung des ffü. Ausschusses: Fallkonstellationen u. a. zur Eilfallregelung; Änderung zur Eilanordnung, Schutz kopierter Daten nach dem Stand der Technik, Prüfung der mittels Online-Durchsuchung erhobenen Daten auf Kernbereichsrelevanz auch durch den
Bundesbeauftragten des BKA, redaktionelle Bereinigungen, Evaluierung einiger Normen nach fünf Jahren,
Befristung der Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme auf den 31. Dezember
2020.
42
Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/9277. Online verfügbar
unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/135/13514.html.
43
Außerkrafttreten Artikel 1 Nr. 5 § 20k am 31.01.2020.
44
Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/10121. Online verfügbar
unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/144/14447.html.
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