Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17
Nr.
In Kraft
seit:
Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt
Fundstelle
Evaluierung
abgeschlossen?
Daten, Übermittlungsverfahren und Verwendungszweck, Datenspeicherung und Datenschutzmaßnahmen
durch das DHS, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe.
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie
2006/24/EG vom 21. Dezember 200734
Wesentlicher Regelungsinhalt:35
23. 01.01.200833
Vereinheitlichung rechtlicher Regelungen zu verdeckten
strafprozessualen Ermittlungsmethoden, Änderungsbedarf für eine technisch moderne Strafverfolgungspraxis
sowie aufgrund versch. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG: harmonisiertes System des Zeugnisverweigerungsrechts von Berufsgeheimnisträgern,
Kennzeichnung der durch verdeckte Ermittlungen erlangten Erkenntnisse, nachträgliche Benachrichtigung
der von verdeckten Ermittlungen betroffenen Personen,
Spezifizierung dieses Personenkreises und des erforderlichen gerichtlichen Verfahrens, des nachträglichen
gerichtlichen Rechtsschutzes, der Löschungsverpflich- BGBl. I
tungen, Umwidmung von Daten und Erkenntnissen aus 2007,
verdeckten Ermittlungen für andere Strafverfahren in Seite 3198
Abhängigkeit von der für diese Straftaten erlaubten
Ermittlungsverfahren, Neuordnung und Beschränkung
der Anlassstraftaten für Telekommunikationsüberwachung, Sicherstellung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, Datenerhebungsbefugnis für vernetzte
aber räumlich getrennte Speichermedien, Zuständigkeitskonzentration beim Richtervorbehalt, Speicherungspflichten und Berichtspflichten und statistische
Erhebungen bei der Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten, Vereinheitlichung der Statistiken zu Telekommunikationsüberwachungen, Steuerstraftaten als Anlassstraftat gem. § 100a StPO; Änderung und Ergänzung
versch. §§ Strafprozessordnung und Telekommunikationsgesetz, Änderung §§ 370, 373 und 374 sowie
Aufhebung § 370a AO, Änderung § 261 StGB, § 17
Artikel 10-Gesetz, § 10 Vereinsgesetz, § 16 BKAG,
§ 120 GVG, Anfügung § 12 StPOEG, Änderung § 59
Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof, § 16b Wertpapierhandelsgesetz,
§ 7 Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges
33
Mit Ausnahme der Artikel 2 Nr. 3d und Artikel 13 Nr. 1c, Nr. 10, die erst am 01.01.2009 in Kraft traten.
34
Hinweis: teilweise ausgesetzt durch Beschl. des BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 11.03.2008 und vom 28.10.2008 (BGBl. I
2008, Seite 659 u. 1850).
35
Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/5846. Online verfügbar
unter: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/89/8922.html.
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