Anlage 1 zur Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 037/17

Nr.

In Kraft
seit:

Bezeichnung und wesentlicher Regelungsinhalt

Fundstelle

Evaluierung
abgeschlossen?

Regelung der Anforderung von Verkehrsleistungen und
der Überwachung von Verkehrsmitteln in bestimmten
Krisensituationen (Naturkatastrophen, Kernreaktorunfälle, wirtschaftliche Krisenlagen oder terroristische
Anschläge) sowie der Einsatzunterstützung der Streitkräfte auf Grund internationaler Vereinbarungen; Aufhebung § 10 Seeaufgabengesetz sowie der Verordnung
über die Beförderungsleistungen durch Seeschiffe in
wirtschaftlichen Krisenlagen.
Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung
und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration
von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 30. Juli 2004
Wesentlicher Regelungsinhalt:18

14. 06.08.200417

Grundlegende Neustrukturierung des Aufenthaltsrechts,
u.a. Begrenzung des Zuzugs, Reduzierung der Zahl der
Aufenthaltstitel auf zwei: (befristete) Aufenthaltserlaubnis und (unbefristete) Niederlassungserlaubnis,
flexible Steuerung der Zuwanderung aus Erwerbsgründen, attraktive Aufenthaltsbedingungen für Studenten
und Hochqualifizierte, Regelungen zum Spätaussiedlerumzug, Förderung der Integration der Zuwanderer,
insbesondere durch Sprachkurse, Begrenzung des Nach- BGBl. I
zugsalters von Kindern auf 12 Jahre, Neuregelungen zur 2004,
Aufnahme und zur Gewährung von Bleiberechten aus Seite 1950
humanitären Gründen, Beschleunigung der Durchführung der Asylanerkennungsverfahren und der Rückkehr
ausreisepflichtiger Personen, finanzielle Beteiligung
von Ausländern an den Kosten von Integrationskursen,
Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention in Fällen
nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung,
identitätssichernde Maßnahmen im Visumverfahren,
verbesserte Datenerfassung und -übermittlung, Einrichtung eines Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anstelle des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, Umbenennung
des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung in
Bundesinstitut für Bevölkerungs- und Migrationsforschung, Einrichtung als unabhängige wissenschaftliche

ja19

17

Am 6.8.2004 traten in Kraft: Art. 1 §§ 42, 43 Abs. 4, § 69 Abs. 2 bis 6, § 99, Art. 2 § 11 Satz 1, soweit er auf §§ 69 und 99
des Aufenthaltsgesetzes verweist, Art. 3 Nr. 39 hinsichtlich des § 61 Abs. 2 Satz 2 des Asylverfahrensgesetzes, soweit
dieser auf § 42 des Aufenthaltsgesetzes verweist. Am 1.9.2004 traten in Kraft: Art. 1 § 75 Nr. 2a, Artikel 3 Nr. 4b und c,
Nr. 5 und 48 und Art. 6 Nr. 3d hinsichtlich des § 9 Abs. 5a des Bundesvertriebenengesetzes; am 1.1.2005 traten die übrigen Artikel in Kraft.

18

Zu den Inhaltsangaben vgl. DIP-Datenbank zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/420. Online verfügbar
unter: http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP15/321/32158.html.

19

Vgl. Bericht des Bundesministeriums des Innern vom Juli 2006 zur Evaluierung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz). Online verfügbar unter: http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/151396/publicationFile/14810/evaluierungsbericht_zum_zuwanderungsgesetz.pdf.
-6-

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