Wissenschaftliche Dienste
Ausarbeitung
WD 3 - 3000 - 037/17
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Dem BKA wurden mit diesem Gesetz erstmals originäre präventiv-polizeiliche Befugnisse zugewiesen.35
In Art. 6 sieht das Gesetz eine Evaluierung der mit Art. 1 Nr. 2 sowie Nr. 5 §§ 20j und 20k in das
BKA-Gesetz neu aufgenommenen Bestimmungen vor. Die Evaluation ist fünf Jahre nach dem Inkrafttreten unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen
mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, durchzuführen.
Der Evaluierungsauftrag betrifft die neu in das BKA-Gesetz aufgenommenen Bestimmungen zur
– Übernahme der Aufgaben der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch
das BKA in Fällen einer bundesländerübergreifenden Gefahr oder nicht erkennbarer Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde oder in Fällen, in denen die oberste Landesbehörde um
Übernahme ersucht (Art. 1 Nr. 2 [§ 4a neu]);
– Rasterfahndung und Eingriffen in informationstechnische Systeme (Art. 1 Nr. 5 [§§ 20j
und 20 k]).
Im Auftrag des BMI hat das Beschaffungsamt des Ministeriums in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein Vergabeverfahren für die Leistungen
des wissenschaftlichen Sachverständigen durchgeführt.36 Aus diesem Verfahren liegt inzwischen ein
zuschlagsfähiges Angebot vor. Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 17. November
2014 den Präsidenten des Deutschen Bundestags darum gebeten, das Verfahren zur Herstellung
des Einvernehmens des Deutschen Bundestags betreffend die Beauftragung einzuleiten.37
2.6. Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
(GVVG) vom 30. Juli 200938 (Nr. 33)
Zentrales Ziel des am 4. August 2009 in Kraft getretenen Gesetzes war es, eine strafrechtliche
Verfolgung auch von organisatorisch nicht gebundenen Tätern, die bestimmte „schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereiten,“ zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde das bestehende
35
Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland, 2013, S. 25 ff.,
online verfügbar unter: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Bericht_RegKom_Sicherheitsgesetzgebung.pdf?__blob=publicationFile (zuletzt abgerufen am 4. März 2015).
36
Vgl. BT-Drs. 17/14055, zu Frage 12.
37
Antwort des BMI, Referat ÖS I 2, vom 20. Februar 2015 auf das Auskunftsersuchen des Fachbereichs WD 3 der
Wissenschaftlichen Dienste vom 17. Februar 2015.
38
BGBl. I 2009, S. 2437.