Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
8.
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Drucksache 19/15266
Internationale Kontakte und Auslandsreisen
Das Kontrollgremium empfing im Berichtszeitraum von November 2017 bis September 2019 ausländische Delegationen aus Belgien, Georgien, Rumänien, Südkorea sowie den VN-Sonderberichterstatter zum Recht auf
Privatheit, Prof. Joseph Cannataci, zu Gesprächen und Meinungsaustausch in Berlin. Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums führten im Mai 2018 und im Mai 2019 Gespräche im Vereinten Königreich und in
Schweden, um sich über die dortige Struktur der Nachrichtendienstkontrolle, ausländische Nachrichtendienste
sowie aktuelle Fragen der Sicherheitspolitik zu informieren und auszutauschen. Ferner nahmen Mitglieder des
Parlamentarischen Kontrollgremiums im April und November 2018 an Fachkonferenzen in Paris teil.
9.
Eingaben
Eingaben von Angehörigen der Nachrichtendienste
Den Angehörigen der Nachrichtendienste des Bundes ist es gestattet, sich in dienstlichen Angelegenheiten sowie
bei innerdienstlichen Missständen, jedoch nicht im eigenen oder im Interesse anderer Angehöriger dieser Behörden, unmittelbar und ohne Einhaltung des Dienstweges an das Kontrollgremium zu wenden (§ 8 Absatz 1
PKGrG). Das Eingaberecht in diesem Bereich soll ausschließlich fachlichen Interessen dienen.
Im Berichtszeitraum von November 2017 bis September 2019 ist beim Kontrollgremium eine solche Eingabe
eingegangen. Die Eingabe befasste sich mit der Bearbeitung von Informationen und der Verwendung von Haushaltsmitteln in einer Auslandsdienststelle eines Nachrichtendienstes. Der Sachverhalt wurde mit der Bundesregierung erörtert.
Ferner erreichten das Parlamentarische Kontrollgremium zwei Zuschriften von Angehörigen der Nachrichtendienste, die ebenfalls geprüft wurden. Mit den Zuschriften wurden von den betreffenden Personen allerdings im
Wesentlichen eigene (berufliche) Interessen verfolgt, was die gesetzliche Eingabemöglichkeit nach § 8 Absatz 1
PKGrG nicht vorsieht.
Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern
Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern an den Deutschen Bundestag über ein sie betreffendes Verhalten der
Nachrichtendienste des Bundes können dem Kontrollgremium zur Kenntnis gegeben werden (§ 8 Absatz 2
PKGrG). Das Kontrollgremium erhielt im Berichtszeitraum von November 2017 bis September 2019 insgesamt
27 solcher Eingaben, zum Teil auch mit der wiederholten Bitte um Befassung.
24 dieser Eingaben hatten angebliche von Nachrichtendiensten durchgeführte Überwachungsmaßnahmen oder
angebliche sonstige Aktivitäten von Nachrichtendiensten zum Gegenstand. Zwei dieser Eingaben befassten sich
mit Sicherheitsüberprüfungen gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz. Eine dieser Eingaben thematisierte ein
Auskunftsersuchen an einen Nachrichtendienst.
Soweit es angezeigt erschien, holte das Kontrollgremium zu den Eingaben Stellungnahmen der Bundesregierung
ein bzw. erörterte den Sachverhalt. Die Mehrzahl der Eingaben ließ a priori keinerlei belastbaren Bezug zu nachrichtendienstlichen Sachverhalten erkennen.
Ferner erreichten das Parlamentarische Kontrollgremium sonstige Zuschriften, die nicht als Eingaben im Sinne
von § 8 Absatz 2 PKGrG zu qualifizieren waren. Drei Zuschriften befassten sich anhand eigener Beobachtungen
oder auf Grundlage von Medienberichterstattung mit der aus Sicht des Verfassers nicht ausreichenden Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes. Eine Zuschrift befasste sich mit der Personalgewinnung eines
Nachrichtendienstes. Eine Zuschrift befasste sich mit einem Gerichtsurteil im Zusammenhang mit einem ehemaligen Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes des Bundes. Zwei Zuschriften thematisierten angebliche kriminelle Entwicklungen im In- und Ausland und einen vermuteten Zusammenhang mit Nachrichtendiensten. Drei
Zuschriften ließen keinen Bezug zu Nachrichtendiensten erkennen.
Soweit es angezeigt erschien, holte das Kontrollgremium auch zu den Zuschriften Stellungnahmen der Bundesregierung ein bzw. erörterte den Sachverhalt.
Weitere Zuschriften befassten sich mit den Rechtsgrundlagen, der Aufgabenstellung und der Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums insgesamt. Soweit möglich, wurde dem Informationsbedürfnis der Bürger
Rechnung getragen.