Drucksache 19/15266
2.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Kontrollbesuche vor Ort
Im Rahmen seiner Kontrolltätigkeit nimmt das Parlamentarische Kontrollgremium in Wahrnehmung seiner Befugnisse aus § 5 PKGrG Kontrollbesuche bei Dienststellen des BfV, des BND und des MAD vor. Im Berichtszeitraum von November 2017 bis September 2019 führte das Kontrollgremium sechs solcher Vor-Ort-Termine
in Gablingen, Köln und Pullach durch. Ein Informationsbesuch des Parlamentarischen Kontrollgremiums fand
bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) in München statt. Darüber hinaus
führten Mitglieder des Kontrollgremiums im Zusammenhang mit einzelnen Kontrollaufträgen Gespräche in
Dienststellen der Nachrichtendienste vor Ort durch.
3.
Öffentliche Anhörung
Am 16. November 2018 führte das Parlamentarische Kontrollgremium die gesetzlich vorgesehene Anhörung der
Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes durch (§ 10 Absatz 3 PKGrG). Den Mitgliedern des Kontrollgremiums standen in öffentlicher Sitzung der Präsident des BfV, Thomas Haldenwang, der Präsident des BND,
Dr. Bruno Kahl, sowie der Präsident des MAD, Dr. Christof Gramm, Rede und Antwort. Inhaltlich befasste sich
die Anhörung unter anderem mit dem Beitrag der Nachrichtendienste bei der Bekämpfung des Terrorismus, mit
Fragen der Abwehr von Cyberangriffen, mit der Spionageabwehr, mit außenpolitischen Entwicklungen, mit Befugnissen, Personalsituation und strategischer Ausrichtung der Nachrichtendienste oder mit der Zusammenarbeit
mit Sicherheitsbehörden in der föderalen Sicherheitsarchitektur. Eine Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung
ist in der Mediathek auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter https://dbtg.tv/cvid/7287908 abrufbar.
4.
Unterrichtung durch das Unabhängige Gremium
Das Parlamentarische Kontrollgremium wird durch das Unabhängige Gremium, das für die Prüfung von Anordnungen des BND im Bereich der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung zuständig ist, in Abständen von sechs
Monaten über dessen Tätigkeit unterrichtet (§ 16 Absatz 6 BNDG). Schriftliche Unterrichtungen durch das Unabhängige Gremium erfolgten im November 2017, Mai 2018, November 2018 und Mai 2019. Sie wurden mit der
Vorsitzenden des Unabhängigen Gremiums in Sitzungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums beraten.
5.
Austausch mit der G 10-Kommission
Das Parlamentarische Kontrollgremium tauschte sich gemäß § 15 Absatz 8 G 10 im Dezember 2018 und im April
2019 mit der G 10-Kommission des Bundes unter anderem über das Entscheidungsverfahren der G 10-Kommission bei Beschränkungsmaßnahmen und die Konsequenzen aus dem sog. VERAS-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 aus.
6.
Beratungen mit dem Vertrauensgremium
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und ein benanntes Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und des Vertrauensgremiums können mitberatend gegenseitig an den Sitzungen der Gremien teilnehmen
(§°9 Absatz 1 PKGrG).
7.
Mitberatung der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste
Dem Parlamentarischen Kontrollgremium werden die Entwürfe der Wirtschaftspläne der Nachrichtendienste des
Bundes zur Mitberatung überwiesen (§ 9 Absatz 2 PKGrG). Im Berichtszeitraum hat das Kontrollgremium die
Wirtschaftspläne des BND, des BfV und des MAD für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mitberaten. Das Kontrollgremium benannte drei seiner Mitglieder als Berichterstatter und beauftragte diese mit der Vorbereitung der
Beratung der Wirtschaftspläne. Die Ergebnisse der Mitberatung wurden dem für die federführende Beratung der
Wirtschaftspläne der Dienste zuständigen Vertrauensgremium jeweils in einer Stellungnahme übermittelt. Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums nahmen darüber hinaus an der Beratung der Wirtschaftspläne
im Vertrauensgremium teil (§ 9 Absatz 2 PKGrG). Die Bundesregierung hat das Kontrollgremium zudem über
den Vollzug der Wirtschaftspläne im jeweiligen Haushaltsjahr unterrichtet. Das Kontrollgremium nahm ferner
die Prüfberichte des Bundesrechnungshofes zur Kenntnis.