Drucksache 19/15266
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Uroburos“. Sowohl der IT-Sicherheitsvorfall im Regierungsnetz durch die Gruppierung Snake / Uroburos als
auch der Diebstahl und die Veröffentlichung von Daten zahlreicher Abgeordneter und anderer Personen des
öffentlichen Lebens im Dezember 2018 durch einen deutschen Täter waren Gegenstand der Beratungen. Die
Bundesregierung unterrichtete das Parlamentarische Kontrollgremium über die Einrichtung und den Aufbau der
zur wirksamen Aufklärung von Cyberbedrohungen im BfV eingerichteten Abteilung C („Cyberabwehr).
7.
Einsatz von V-Personen
Die Bundesregierung hat das Parlamentarische Kontrollgremium vor dem Hintergrund ihrer Vortragspflicht gemäß § 9b Absatz 1 Satz 2 BVerfSchG über den Einsatz von V-Personen bei den Nachrichtendiensten informiert.
Die Lageberichte erfolgten für die Kalenderjahre 2017 und 2018 jeweils im ersten Halbjahr des Folgejahres und
beinhalteten unter anderem die Zugänge der Nachrichtendienste in relevanten Bereichen, den Prozess der Auswahl von Quellen, die Quellenführung sowie die Bewertung der Zuverlässigkeit von Quellen und der Qualität
der von Quellen zugänglich gemachten Informationen.
8.
Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten
Über die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten als festem Bestandteil der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes wurde dem Kontrollgremium in unterschiedlichen Zusammenhängen regelmäßig – in
der Regel ohne Nennung der jeweiligen Partner – berichtet. Eine detaillierte Informationsweitergabe war unter
Berücksichtigung der sogenannten „Third-Party-Rule“ in Einzelfällen nicht möglich, weil kein Einverständnis
der die Information übermittelnden Stelle zur Weitergabe an das Gremium bestand.
So informierten die Bundesregierung und die Nachrichtendienste des Bundes über Zusammenarbeit und Informationsaustausch bei Gefährdungslagen, Terroranschlägen, Großereignissen sowie in der laufenden Aufklärungsarbeit. Im Zusammenhang mit multilateralen Kooperationen befasste sich das Kontrollgremium mit der
sog. Counter Terrorism Group, in der die Nachrichtendienste mehrerer europäischer Staaten im Bereich der Terrorismusaufklärung zusammenarbeiten. Auch die politischen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit
Partnerdiensten wurden thematisiert, wie zum Beispiel in Folge der Entführung eines vietnamesischen Staatsangehörigen aus dem Berliner Tiergarten sowie der Ermordung eines Mannes georgischer Nationalität in Berlin
Moabit. Das BfV berichtete über die Zusammenarbeit mit dem österreichischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.
9.
Strategische Fernmeldeaufklärung durch den BND
Das Gremium befasste sich – ungeachtet der Unterrichtungen durch das Unabhängige Gremium im Rahmen von
dessen Prüftätigkeit – mit der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes. Unter
anderem unterrichtete das Bundeskanzleramt das Parlamentarische Kontrollgremium gemäß § 6 Absatz 7
Satz 3 BNDG über die neu eingeführte Dienstvorschrift über die technische und organisatorische Umsetzung
von Maßnahmen in der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung.
10.
Behördeninterne Entwicklungen
Regelmäßiger Bestandteil der Unterrichtung durch die Bundesregierung waren behördeninterne Entwicklungen
bei den Nachrichtendiensten. In diesem Zusammenhang befasste sich das Kontrollgremium unter anderem mit
Umstrukturierungen, dem Erlass neuer Dienstvorschriften, einzelnen Rechtsverstößen von Mitarbeitern oder
sonstigen internen Vorgängen, die geeignet sind, die Arbeit der Nachrichtendienste zu beeinträchtigen. Unter
anderem wurden der Umzug des BND in seine neue Zentrale nach Berlin sowie die Umstrukturierung der weiterhin in Pullach dislozierten Abteilung Technische Aufklärung thematisiert. Insbesondere das BfV erläuterte zusätzlichen Personalbedarf und berichtete über die Herausforderungen bei der Gewinnung qualifizierten Personals.
Schließlich waren auch die Äußerungen des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Dr. Hans-Georg Maaßen
nach den Ausschreitungen in Chemnitz und die Veröffentlichung seines Redemanuskripts vor dem sogenannten
Berner Club im Intranet des BfV Gegenstand der Beratungen im Kontrollgremium.
11.
Rechtsprechung
Die Bundesregierung berichtete wiederholt über aktuelle Gerichtsentscheidungen mit Bezug zu den Nachrichtendiensten des Bundes, unter anderem über eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit
der Speicherung und Nutzung von Metadaten aus Telekommunikationsverkehren in der vom Bundesnachrichtendienst betriebenen Datei VERAS sowie eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur