Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Drucksache 19/15266

Rechtmäßigkeit der Beobachtung eines Rechtsanwalts und Publizisten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
12.

Gewährleistung geheimer Beratungen

Das Parlamentarische Kontrollgremium musste zur Kenntnis nehmen, dass Informationen aus seinen geheimen
Beratungen gelegentlich in Medienveröffentlichungen thematisiert wurden und so unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangten. Das Kontrollgremium sieht alle Beteiligten, die Zugang zu eingestuften und vertraulichen Unterlagen der Nachrichtendienste haben, in der Verantwortung, die einschlägigen Geheimschutzvorschriften strikt
zu beachten und sicherzustellen, dass unzulässige Veröffentlichungen von eingestuften Informationen unterbleiben.
Das Kontrollgremium hat daher solche Vorfälle dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemäß § 12 der
Geheimschutzordnung des Bundestages angezeigt.
V.

Kontrollen des Ständigen Bevollmächtigten

Im Berichtszeitraum von November 2017 bis September 2019 hat das Parlamentarische Kontrollgremium den
Ständigen Bevollmächtigten mit Untersuchungen zu folgenden Themen beauftragt:


Neuausrichtung und Stärkung einer Abteilung des BfV



Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Nachrichtendiensten in Kriegs- und Krisenregionen



Automatisierte Datenauswertung von Internetinhalten durch das BfV



Open-Source-Intelligence und Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel im Internet in einer bestimmten Abteilung des BfV



Durchführung des Disziplinarverfahrens gegen Lothar Lingen im BfV



Personalsituation bei den Nachrichtendiensten des Bundes



Einsatz von Tarifbeschäftigten in Kriegs- und Krisengebieten



Beitrag von Nachrichtendiensten des Bundes zur „Force Protection“ im Rahmen von Auslandseinsätzen der
Bundeswehr



Erkenntnisse und Maßnahmen der Nachrichtendienste des Bundes zur Aufklärung möglicher rechtsextremistischer Netzwerke mit Bezügen zur Bundeswehr



Arbeit der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich aus Sicht der Nachrichtendienste
des Bundes



Nachrichtendienstliche Aufklärung von Finanzströmen



Qualitätssicherung in der Fernmeldeaufklärung des BND

Berlin, 15. November 2019
Armin Schuster
Vorsitzender

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