Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
–9–
rung über ihre Erkenntnisse in dieser Angelegenheit und
über ihre Bemühungen um Aufklärung unterrichtet.
Das Parlamentarische Kontrollgremium wird seine Untersuchungen in neuer Zusammensetzung fortsetzen.“
Auch mit den im Verlauf des Januars 2006 erneut erhobenen Vorwürfen gegenüber den Nachrichtendiensten des
Bundes zu Befragungen von in Syrien und Guantanamo
inhaftierten Terrorverdächtigen durch Mitarbeiter deutscher Sicherheitsbehörden befasste sich das Kontrollgremium.
Außerdem waren die gegen den BND in den Medien erhobenen Vorwürfe bezüglich seiner Aktivitäten im Irak
zu Zeiten des Irak-Krieges Gegenstand intensiver Kontrolle. Nachdem die „Süddeutsche Zeitung“ und das
ARD-Fernsehmagazin „Panorama“ am 12. Januar 2006
behauptet hatten, Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes hätten im Rahmen des Irak-Krieges im Jahr 2003
US-Streitkräfte durch Benennung von Objekten oder
durch Verifizieren von Zielen für Bombardierungen in der
Kriegsführung unterstützt, fasste das Gremium am 13. Januar 2006 mit der notwendigen 2/3-Mehrheit den folgenden Beschluss:
„Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen
Bundestages ist heute kurzfristig zu einer Sondersitzung
zusammengetreten und hat sich mit den Berichten im
ARD-Magazin ‚Panorama’ vom 12. Januar 2006 sowie in
der Süddeutschen Zeitung vom selben Tage befasst, zwei
Mitarbeiter des BND hätten im Rahmen des Irak-Krieges
– mit Kenntnis der damaligen Bundesregierung – USStreitkräfte durch Benennung von Objekten oder durch
Verifizierung von Zielen für Bombardierungen in der
Kriegsführung unterstützt.
Die Bundesregierung hat dem Gremium ausführlich zu
den tatsächlichen Aktivitäten des BND im Irak berichtet
und Fragen der Mitglieder beantwortet. Insbesondere hat
die Bundesregierung detailliert vorgetragen
– zum Entscheidungsprozess innerhalb des BND, der in
Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes
und dem Bundesaußenminister zur fortdauernden Präsenz von BND-Mitarbeitern in Bagdad vor Ausbruch
des Kriegsgeschehens und danach führte,
– zu den Einzelheiten des Auftrages zur fortlaufenden
eigenständigen Lagebeurteilung durch den BND für
die Bundesregierung, zur Einhaltung dieser Auftragsregeln sowie zur Zusammenarbeit mit befreundeten
Diensten,
– zu den Kommunikationswegen zwischen den BNDMitarbeitern im Irak und der BND-Zentrale sowie zu
den befreundeten Diensten,
Drucksache 16/7540
US-Streitkräfte beteiligt waren. Dies gilt insbesondere für
die Bombardierung des Restaurants im Stadtteil Mansur
am 7. April 2003.
Das Kontrollgremium hat beschlossen, die Untersuchungen in der nächsten Woche durch persönliche Anhörung
der BND-Mitarbeiter, die im Irak verblieben waren, fortzusetzen (§ 2a PKGrG).“
In der folgenden Sitzung am 18. Januar 2006 gab das
Gremium folgende einstimmig beschlossene Erklärung
ab:
„Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen
Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung die beiden
BND-Mitarbeiter angehört, die nach Ausbruch des IrakKrieges in Bagdad zum Zweck der eigenständigen Lagebeurteilung für die Bundesregierung verblieben waren.
Die BND-Mitarbeiter haben dem Kontrollgremium ausführlich berichtet
– zu den Einzelheiten ihres Auftrags in Bagdad,
– zu ihren tatsächlichen Aktivitäten im Irak,
– zum Umfang ihrer Berichterstattung an die BND-Zentrale in Pullachund
– zu ihren konkreten Kommunikationsverbindungen.
Die Mitarbeiter haben glaubhaft bekundet, in keiner
Weise – weder bei Vorbereitung noch bei Planung oder
Durchführung – an der Bombardierung des Restaurants
im Stadtteil Mansur am 7. April 2003 mitgewirkt zu haben.
Sie haben zudem berichtet, dass zu keinem Zeitpunkt direkte Kontakte zwischen ihnen und Vertretern der Vereinigten Staaten bis zum Eintreffen der Streitkräfte in
Bagdad bestanden haben.
Weitere Mitarbeiter des BND haben bekundet, dass es
eine klare und eindeutige Auftrags- und Weisungslage
gab, keine Unterstützung für operative Kampfhandlungen
zu leisten.
Die Bundesregierung hat dargelegt, dass diese Auftragsund Weisungslage im tatsächlichen Vollzug auch eingehalten worden ist.
Das Kontrollgremium wird diese Darlegungen der Bundesregierung unter anderem durch Akteneinsicht und erforderlichenfalls durch Beauftragung eines militärischen
Sachverständigen überprüfen.“
Am 25. Januar 2006 teilte der damalige Vorsitzende des
Kontrollgremiums, Dr. Norbert Röttgen, in dessen Auftrag mit:
– zum Vorgang der Bombardierung eines bestimmten
Restaurants im Stadtteil Mansur in Bagdad am
7. April 2003.
„Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen
Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung seine Untersuchungen und Beratungen zu den Aktivitäten des BND
im Irak fortgesetzt.
Danach haben sich für das Kontrollgremium keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Mitarbeiter des BND
– entgegen ihrem Auftrag und der eindeutigen Weisungslage – an Zielerfassungen oder Einsatzsteuerung für die
Das Kontrollgremium hat die Bundesregierung aufgefordert, einen umfassenden schriftlichen Bericht zu den aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit dem Einsatz
zweier BND-Mitarbeiter in Bagdad im Jahre 2003, der