Drucksache 16/7540

– 10 –

Festnahme von Khaled el-Masri durch amerikanische Behörden und der Befragung von Gefangenen durch Nachrichtendienste des Bundes im Ausland zu erstellen. Die
Bundesregierung soll dabei auch die im Antragsentwurf
der FDP-Fraktion zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses unter Ziffer II. und im Eckpunktepapier der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ‚zur Einsetzung eines
Untersuchungsausschusses zur Kontrolle der Geheimdienste und zur Stärkung des Folterverbots’ unter A, B
und C auf den Seiten 2 und 3 des Papiers enthaltenen
Fragen sowie weitere Fragen von Mitgliedern des Gremiums beantworten.
Die Bundesregierung hat zugesagt, den Mitgliedern des
Gremiums diesen Bericht rechtzeitig vor der Sitzung des
Gremiums am 22. Februar 2006 zur Verfügung zu stellen.
Das Kontrollgremium wird parallel zur Berichterstellung
durch die Bundesregierung wöchentlich tagen, damit bis
spätestens Ende Februar 2006 der Öffentlichkeit ein entsprechender Bericht vorgelegt werden kann.“
Die Bundesregierung legte am 20. Februar 2006 dem
Gremium einen als „VS-Geheim“ eingestuften Bericht
vor, den das Gremium in seiner Sitzung am 22. Februar
2006 ausführlich beriet. Auf Bitten des Kontrollgremiums wurde daneben eine offene Fassung des Regierungsberichts der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Darüber hinaus wurde eine „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Fassung allen Abgeordneten des
Deutschen Bundestages übermittelt. Dies erfolgte, nachdem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit festgestellt hatte, dass andernfalls
personenbezogene Daten in unzulässiger Weise veröffentlicht worden wären.
Das Parlamentarische Kontrollgremium gab am 22. Februar 2006 mit der erforderlichen Mehrheit eine ausführliche und umfangreiche Bewertung zu dem Bericht der
Bundesregierung zu den Vorgängen im Zusammenhang
mit dem Irak-Krieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus ab. Die Bewertung umfasst insgesamt
39 Seiten und wurde, ebenso wie eine abweichende Bewertung des Abgeordneten Dr. Max Stadler (FDP), eine
Erklärung des Abgeordneten Wolfgang Nešković (DIE
LINKE.) und eine abweichende Bewertung des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), als Bundestagsdrucksache 16/800 und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Zusammenfassend hielt die Mehrheit des Gremiums in
seiner Bewertung fest:
„Das Parlamentarische Kontrollgremium hat in den vergangenen Wochen die in der Öffentlichkeit erhobenen
Vorwürfe im Hinblick auf eine angebliche Beteiligung des
Bundesnachrichtendienstes an operativen Kriegshandlungen im Irak-Krieg im Jahre 2003, die Festnahme des
Deutsch-Libanesen Khaled El Masri durch US-Behörden
und mögliche Kenntnisse der Dienste und der Bundesregierung hierzu sowie die Durchführung von Befragungen
in Syrien und in Guantanamo inhaftierter Terrorverdächtiger durch Mitarbeiter deutscher Sicherheitsbehörden
ausführlich und umfassend durch Anhörungen von über
20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nachrichten-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

dienste und einer Vielzahl von Vertretern der ehemaligen
und der heutigen Bundesregierung sowie durch umfangreiche Akteneinsicht untersucht.
Die Bundesregierung ist im Ergebnis sämtlichen Begehren der Mitglieder des Kontrollgremiums auf Auskunft,
Akteneinsicht und Anhörung von Mitarbeitern unverzüglich und in vollem Umfang nachgekommen.
Im Zuge seiner Untersuchungen hat das Gremium die
Bundesregierung in seiner Sitzung am 25. Januar 2006
aufgefordert, einen umfassenden schriftlichen Bericht zu
allen aufgeworfenen Fragen zu erstellen. Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung am 20. Februar 2006 gegenüber dem Kontrollgremium durch die Vorlage eines
Berichts nachgekommen, der auch geheimhaltungsbedürftige operative Einzelheiten enthält. Eine unter
Sicherheitsaspekten bereinigte Fassung des Berichts wird
von der Bundesregierung zeitnah gefertigt und allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Nach den Feststellungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums sind die den öffentlich erhobenen Vorwürfen zu Grunde liegenden Sachverhalte aufgeklärt. Dies
konnte in erheblich kürzerer Zeit erreicht werden, als dies
im Rahmen eines Untersuchungsausschusses möglich gewesen wäre.
Auf dieser Grundlage sowie durch die umfangreiche
Akteneinsicht und Anhörungen der beteiligten Personen
haben sich für das Parlamentarische Kontrollgremium
die Darstellungen im Bericht der Bundesregierung bestätigt.
Das Kontrollgremium ist zu der Überzeugung gelangt,
dass der in der Presse erhobene Vorwurf einer Beteiligung von BND-Mitarbeitern an operativen Kriegshandlungen im Irak – vor allem an der Bombardierungen eines Restaurants im Stadtteil Mansour in Bagdad am
7. April 2003 – jeglicher Grundlage entbehrt. Die anders
lautende Medienberichterstattung ist widerlegt.
Nach Einschätzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums hat diese öffentliche Berichterstattung in einem
höchst sensiblen Bereich mit der sich daran anschließenden breiten öffentlichen Diskussion nicht dazu beigetragen, die aktuelle Sicherheitslage für die Bevölkerung der
Bundesrepublik Deutschland und insbesondere für die
deutschen Soldatinnen und Soldaten in Auslandseinsätzen
zu verbessern. Das Parlamentarische Kontrollgremium
hat vielmehr zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Arbeit der Nachrichtendienste beeinträchtigt wurde.
Nach Überzeugung des Parlamentarischen Kontrollgremiums haben weder die Bundesregierung noch der Bundesnachrichtendienst, das Bundeskriminalamt oder das
Bundesamt für Verfassungsschutz Unterstützungshandlungen zur Festnahme und mutmaßlichen Freiheitsberaubung zum Nachteil des deutsch-libanesischen Staatsangehörigen Khaled El Masri durch US-Stellen geleistet.
Die untersuchten Fälle der Befragungen von im Ausland
inhaftierten Terrorverdächtigen durch Mitarbeiter der
Nachrichtendienste waren nach Überzeugung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Aufklärung von Ge-

Select target paragraph3