Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
1.

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Die Bekämpfung des internationalen
Terrorismus

Wie bereits in den Vorjahresberichten dargelegt, hat sich
der internationale Terrorismus mit den Anschlägen vom
11. September 2001 in den USA zu einer weltweiten Bedrohung entwickelt. Das Ausmaß der Gewaltbereitschaft,
die logistische Vernetzung und die langfristig angelegte
und grenzüberschreitende Vorgehensweise der Täter haben die Gefährdung weiter verdeutlicht. Die Bekämpfung
des internationalen Terrorismus stellt weiterhin eine vorrangige Aufgabe der deutschen Sicherheitsbehörden und
insbesondere der bundesdeutschen Nachrichtendienste
dar. Im Vordergrund steht dabei die unverändert anhaltende Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus.
Die gescheiterten Kofferbomben-Anschläge auf Züge der
Deutsche Bahn AG im Juli 2006, die vereitelten Anschlagsversuche in Großbritannien im Juni 2007 und die
jüngsten Festnahmen von drei Terrorverdächtigen im
September 2007 haben erneut deutlich gemacht, dass
grenzüberschreitende Verbindungen und Strukturen existent und funktionsfähig sind.
Die Nachrichtendienste in Deutschland wie in den europäischen Nachbarländern haben – im Zusammenwirken
mit den Polizeibehörden – im Berichtszeitraum bei der
Aufklärung von Strukturen des internationalen Terrorismus weiter gute Fortschritte gemacht. Beleg dafür sind
nicht zuletzt die jüngsten Festnahmen in Deutschland und
in einer Reihe von europäischen Nachbarländern.
Das Handeln der Nachrichtendienste bei der Bekämpfung
des internationalen Terrorismus wird auch in Zukunft ein
Schwerpunkt der Kontrolltätigkeit des Parlamentarischen
Kontrollgremiums sein. Dabei wird ein besonderer Blick
auf die internationale Zusammenarbeit der verschiedenen
Dienste und den zur effektiven Bekämpfung des Terrorismus zwingend erforderlichen Informationsaustausch zwischen den Diensten zu legen sein. Zu diskutieren sind
weiterhin auch die Grenzen zulässiger Informationsübermittlung. Zu der Gesamtthematik hat sich das Gremium
auch über die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden
im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum unterrichten lassen.
2.

Vorwürfe gegen den Bundesnachrichtendienst im Zusammenhang mit der
Observation von Journalisten

Am 8. November 2005 veröffentlichte die Berliner Zeitung unter dem Titel „Ins Visier genommen“ einen Bericht über eine im Jahr 1994 über Monate andauernde
Observation eines Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst. Der Journalist hatte der Darstellung zufolge
in einem 1993 erschienen Buch interne Details des Nachrichtendiensts ausgebreitet, wobei er angab, seine Informationen von hochrangigen BND-Mitarbeitern erhalten
zu haben. In den folgenden Wochen nahmen große Teile
der Presse die Thematik auf. In einem Bericht mit dem
Titel „Kopfgeld für Kempinski“ vom 21. November 2005
behauptete das Magazin „Der Spiegel“ darüber hinaus,
der BND habe auch Journalisten als Quellen geführt.

Drucksache 16/7540

Das Parlamentarische Kontrollgremium der 15. Wahlperiode hat sich infolge der Veröffentlichungen mehrfach
mit der Angelegenheit befasst. Der damalige Vorsitzende,
Volker Neumann, gab am 21. November 2005 folgende
Erklärung ab:
„Das Parlamentarische Kontrollgremium hat einstimmig
den folgenden Beschluss gefasst:
Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen
Bundestages hat sich heute erneut mit den in der Presse
erhobenen Vorwürfen befasst, der BND habe über Monate hinweg Journalisten rechtswidrig observiert, um so
deren Informanten aus dem BND zu enttarnen. Die Bundesregierung hat dem Gremium ausführlich zu diesem
Vorgang berichtet und Fragen der Mitglieder beantwortet.
Das Gremium hat dabei festgestellt, dass der BND mit
seiner Vorgehensweise teilweise seine ihm in § 2 Abs. 1
BNDG eingeräumten Befugnisse, Maßnahmen zum
Schutz seiner Mitarbeiter, Einrichtungen, Gegenstände
und Quellen zu treffen, überschritten hat. Jedoch sieht
das Gremium hier noch weiteren Aufklärungsbedarf.
Um eine unverzügliche und gründliche Aufklärung der
Vorfälle sicherzustellen, hat das Parlamentarische Kontrollgremium beschlossen, von der in § 2c PKGrG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, einen Sachverständigen mit der Untersuchung zu beauftragen.
Darüber hinaus hat das Kontrollgremium gegenüber der
Bundesregierung ausdrücklich gefordert, dass sofort
Maßnahmen ergriffen werden, die für die Zukunft eine
Wiederholung solcher Vorfälle vermeiden helfen. Über
den Fortschritt der Schaffung und Implementation dieser
Maßnahmen wird die Bundesregierung das Kontrollgremium laufend informieren.“
Das Gremium verständigte sich darauf, erneut den
ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof,
Dr. Gerhard Schäfer, als Sachverständigen gemäß § 2c
PKGrG mit der Untersuchung zu beauftragen. Dr. Schäfer
war zuvor bereits mit der Untersuchung der in dem Buch
„Bedingt dienstbereit“ beschriebenen Vorgänge um die
versuchte Enttarnung einer vermeintlichen Innenquelle
eines russischen Nachrichtendienstes im BND zum Ende
der neunziger Jahre beauftragt worden (hierzu s. unten
V 4). Die Beauftragung des Sachverständigen wurde mit
nachfolgender Pressemitteilung vom 30. November 2005
bekannt gegeben:
„Das Parlamentarische Kontrollgremium hat in seiner
heutigen Sitzung einstimmig die erneute Beauftragung
von Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof
a. D. Dr. Gerhard Schäfer nach § 2c des Kontrollgremiumgesetzes (PKGrG) als Sachverständigen beschlossen.
Der Sachverständige soll die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe der in der Presse erhobenen und vom
BND teilweise eingeräumten Vorwürfe aufklären, der
BND habe über längere Zeiträume hinweg vor allem in
den 90er Jahren im Inland Journalisten mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht, um so deren Informanten
aus dem BND zu enttarnen.

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