Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

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Drucksache 16/7540

Im Februar 2007 konnte der Presse entnommen werden,
dass zwei ehemalige Abgeordnetenmitarbeiter, die vor
dem Abg. Nešković in dem Bundestagsbüro gesessen hatten, erklärt haben, dass sie im Jahr 2004 zum Scherz alte
PC-Mikrofone über Deckenlampen gehängt und sie später schlicht vergessen hätten.

durch das Parlamentarische Kontrollgremium (s. oben V 2).
Im Wesentlichen werden in dem Antrag mehr Transparenz, bessere Arbeitsmöglichkeiten, eine qualifizierte und
vollständige Unterrichtung durch die Bundesregierung
sowie daneben eine Stärkung der Zuständigkeiten der
Fachausschüsse und des Plenums des Bundestages gefordert.

V.

Die FDP-Fraktion legte vor demselben Hintergrund am
5. April 2006 einen Gesetzentwurf vor, in dem verschiedene Änderungen des bestehenden Kontrollgremiumgesetzes vorgeschlagen werden (Bundestagsdrucksache 16/1163). Der Entwurf sieht dabei eine stärkere
Akzentuierung der Berichtspflicht der Bundesregierung,
eine Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Mitglieder des Kontrollgremiums und einen vorsichtigen Schritt
zu mehr Transparenz der in dem Gremium gewonnenen
Erkenntnisse vor.

Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern von
Kontrollgremien anderer Staaten

Weiterhin wird immer wieder der Wunsch nach einem Erfahrungsaustausch von ausländischen Parlamentariern an
das Kontrollgremium herangetragen. In der Regel handelt
es sich dabei um Mitglieder vergleichbarer Kontrollgremien anderer Staaten.
Das Interesse an einem Gedankenaustausch mit den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist
nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die deutschen
Regelungen für die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste – unabhängig von der laufenden Reformdebatte – international ein hohes Ansehen genießen und
vielen, gerade jungen, Demokratien als Vorbild dienen.
VI.

Diskussion über die Reform der
parlamentarischen Kontrolle

Im Berichtszeitraum ist im Zusammenhang mit den insbesondere gegen den BND erhobenen Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg und der Bekämpfung
des internationalen Terrorismus die Debatte um eine Reform der Kontrolle der vom Bund unterhaltenen Nachrichtendienste neu entbrannt.
So brachte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter dem Titel „Für eine wirksame Kontrolle der Geheimdienste“ im März 2006 einen Antrag in den Deutschen
Bundestag ein, der eine Reihe von Vorschlägen und Anregungen für eine Verbesserung der Kontrolle der Nachrichtendienste enthielt (Bundestagsdrucksache 16/843).
Der Antrag nimmt ausdrücklich Bezug auf den Bericht
der Bundesregierung zu den Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg und die Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie die Bewertung zum Bericht

Neben diesem Antrag und dem Gesetzentwurf finden sich
weitere Anregungen zur Reform in Einzeläußerungen von
Parlamentariern in Debattenbeiträgen oder Presseerklärungen und in den beiden Gutachten des vom Kontrollgremium beauftragten Sachverständigen. So hat dieser
etwa eine sinngemäße Anwendung der Regelungen der
Strafprozessordnung zur Beweiserhebung angeregt und
vorgeschlagen, dem Gremium – ähnlich dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages – die
Möglichkeit zu eröffnen, sich selbst als eigenständiger
Untersuchungsausschuss zu konstituieren. Die weitestreichende Forderung ist der verschiedentlich geäußerte Vorschlag, aus der Mitte des Bundestages einen eigenständigen Geheimdienstbeauftragten zu bestimmen.
Eine Übersicht über die bisher in die Diskussion eingebrachten Vorschläge findet sich im Anhang.

Berlin, den 12 . Dezember 2007

Dr. Max Stadler
Vorsitzender

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