Drucksache 16/7540
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reits bestehenden Vorgaben zum Schutz des Kernbereichs
der privaten Lebensgestaltung hinaus weitere Regelungen
erforderlich sind.
Beim Bundesverfassungsgericht sind aktuell mehrere
Verfassungsbeschwerden anhängig, die sich mit der Zulässigkeit verdeckter Online-Durchsuchungen befassen.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das am
30. Dezember 2006 in Kraft getretene Änderungsgesetz
zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz,
welches dem Verfassungsschutz unter anderem die Befugnis gibt, heimlich auf an das Internet angeschlossene
Computersysteme zuzugreifen. Die Entscheidung steht
noch aus (Az.: 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07).
Am 27. April 2007 erklärte Bundesminister Dr. Wolfgang
Schäuble, es gebe ein vorläufiges Moratorium in Bezug
auf die Online-Durchsuchungen.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich eingehend über die Rechtslage sowie über die Praxis der verdeckten Online-Durchsuchungen unterrichten lassen. Dabei hat das Gremium auch ein Informationsgespräch mit
dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geführt.
Die G 10-Kommission hat in einem Schreiben an den
Bundesminister des Innern vom 26. Mai 2007 deutlich
gemacht, dass die Vorschrift des § 8 Abs. 2 BVerfSchG
nach ihrer Auffassung für die Durchführung von verdeckten Online-Durchsuchungen einer Präzisierung bedürfe.
Die Kommission hat nachdrücklich um die Berücksichtigung der Grundrechtsrelevanz der verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten auf Computer, vornehmlich soweit in
die von Artikel 10 GG geschützte Unverletzlichkeit des
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses eingegriffen
werde, gebeten. Der Bundesminister des Innern hat in seinem Antwortschreiben vom 28. Juni 2007 hervorgehoben, dass die Bundesregierung derzeit prüfe, unter welchen Voraussetzungen eine normenklare Rechtsgrundlage
für Online-Durchsuchungen geschaffen werden könne. Er
hat versichert, dass die Beachtung der grundrechtsbezogenen Anforderungen an solche Maßnahmen dabei ein
zentrales Thema darstelle.
16.
Beratung der Wirtschaftspläne
Gemäß § 2e Abs. 2 Satz 1 PKGrG hat das Gremium die
Wirtschaftspläne der Dienste für die Haushaltsjahre 2006
und 2007 mitberaten. Für das Haushaltsjahr 2006 fand die
Beratung am 10. Mai 2006 und für das Haushaltsjahr
2007 am 18. Oktober 2006 statt. Hierbei berichtete die
Bundesregierung jeweils auch über den Vollzug der Wirtschaftspläne der Jahre 2005 und 2006.
Das Kontrollgremium hat – wie in der Vergangenheit –
drei seiner Mitglieder für die Bereiche Personal/Organisation, Investitionen und operative Maßnahmen als Berichterstatter benannt, um eine gründliche und strukturierte Vorarbeit der Beratungen zu ermöglichen.
Dabei hat sich das Kontrollgremium im Rahmen der
Haushaltsberatungen auch über Fragen aus den Bereichen
der Organisation und Struktur der Dienste unterrichten
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
lassen. Insbesondere die jeweiligen Personalkonzepte
und die Aufgabenverteilungen innerhalb der Dienste vor
dem Hintergrund der Herausforderungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus spielten dabei eine Rolle.
Auch die Arbeitssituation in den Diensten war Gegenstand von Unterrichtungen. Wichtiger Beratungspunkt
war dabei die Koordinierung und insbesondere die Optimierung der Zusammenarbeit der Dienste.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat jeweils im
Anschluss an die Beratungen der Wirtschaftpläne an den
Stellen, an denen es notwendig erschien, entsprechende
Empfehlungen gegenüber dem Vertrauensgremium, das
letztlich über die Gewährung der Haushaltsmittel entscheidet, abgegeben.
17.
Umzug des Bundesnachrichtendienstes
nach Berlin
Das Gremium hat sich weiterhin fortlaufend von der Bundesregierung über den am 10. April 2003 im Sicherheitskabinett der Bundesregierung beschlossenen Umzug des
BND nach Berlin als Kernelement der Neugestaltung des
Nachrichtendienstes berichten lassen. Mit dem Umzug
soll nach Auffassung der Bundesregierung die Effizienz
der Arbeit des Dienstes – nicht zuletzt durch die immer
wichtiger werdende räumliche Nähe zur Bundesregierung – erheblich gesteigert werden. Gegenstand der Erörterungen waren auch in diesem Berichtszeitraum die geplanten Neubauvorhaben des BND in Berlin und die mit
dem Umzug verbundenen Kosten.
18.
Bericht des Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit
Auch der 21. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit war
– wie bereits die Vorjahresberichte – Gegenstand der Beratungen des Gremiums. Des Weiteren hat das Gremium
zwei Informationsgespräche mit dem Bundesbeauftragten
zu Einzelfragen des Datenschutzes mit Bezug zu den
Nachrichtendiensten geführt.
19.
Eingaben von Angehörigen der
Nachrichtendienste an das Gremium
Nach § 2d PKGrG ist es Angehörigen der Nachrichtendienste gestattet, sich in dienstlichen Angelegenheiten,
jedoch nicht im eigenen oder im Interesse anderer Angehöriger dieser Behörden, mit Eingaben an das Parlamentarische Kontrollgremium zu wenden, soweit die Leitung
der Dienste entsprechenden Vorschlägen nicht gefolgt ist.
Auch im Berichtszeitraum haben sich Angehörige der
Nachrichtendienste mit Eingaben an das Kontrollgremium gewandt. Diese betrafen erneut u. a. Fragen der
Mitarbeiterführung und des Personaleinsatzes und des geplanten Umzugs des Bundesnachrichtendienstes von Pullach nach Berlin bzw. die Verlagerung einer Abteilung
des Bundesamtes für Verfassungsschutz von Köln nach
Berlin. Zum Teil handelte es sich um Eingaben, die über-