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ziehungen von nachrichtendienstlich relevanten Personen zu erkennen und auf
diesem Weg noch unbekannte, ebenfalls nachrichtendienstlich relevante Personen zu detektieren sowie Informationsflüsse nach und aus Deutschland bzw.
deren Veränderung festzustellen. Der Bundesnachrichtendienst speist die Datei
VERAS aus drei Quellen: Im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung nach §§ 5 ff. G10 erhebt er in einem eigenen Strang alle TelefonieMetadaten der Rohdatenströme, die ihm auf der Grundlage von ergangenen
Beschränkungsanordnungen von den hierzu verpflichteten Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Ausgenommen sind die innerdeutschen Telefonie-Verkehre. Entsprechend verfährt der Bundesnachrichtendienst im Zusammenhang mit Maßnahmen der Ausland-AuslandFernmeldeaufklärung nach §§ 6 ff. BNDG. Die dritte Quelle bildet der Informationsaustausch mit befreundeten Nachrichtendiensten. Bevor der Bundesnachrichtendienst die Metadaten in der Datei VERAS speichert, unterzieht er diejenigen von ihnen, die nach seiner Einschätzung die Identifizierung von durch
Art. 10 Abs. 1 GG geschützten natürlichen oder juristischen Personen ermöglichen, einer auf eine Anonymisierung nach den Maßstäben des § 3 Abs. 6
BDSG abzielenden Behandlung. Hierzu tauscht er bei Telefon- und Telefaxnummern des Festnetzes sowie Telefon-, IMSI- und IMEI-Nummern des Mobilfunks in bestimmtem Umfang Ziffern durch X-Zeichen aus. Beispielsweise ersetzt er bei den Telefonnummern die Ziffern nach der sechsten Stelle unabhängig von ihrer konkreten Anzahl durch sechs X-Zeichen. Durch die Nutzung auch
derart behandelter Metadaten sieht sich der Bundesnachrichtendienst in der
Lage, die Entwicklung von Informationsflüssen zwischen dem Ausland und
Deutschland nachzuvollziehen und gegebenenfalls Telekommunikationsmerkmale von ausländischen Teilnehmern, die als Suchbegriffe im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung nach §§ 5 ff. G10 verwandt werden können,
festzustellen.
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Der Kläger begehrt vorbeugenden Rechtsschutz. Er macht geltend, Metadaten
auslandsbezogener Telekommunikationsverkehre, die er berufsbedingt in großer Zahl führe, würden mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einer der drei Quellen
von VERAS in diese Datei gelangen sowie dort gespeichert und genutzt werden. Durch diese Datenspeicherung und -nutzung drohe er in seinem Grund-