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sungsreichweite, die der Senat insoweit in anderem Zusammenhang für die
Zulässigkeit einer vorbeugenden Klage auf Unterlassung heimlicher Datenerhebungen und -verwendungen als hinreichend angesehen hat (für die Erfassung und den Abgleich von KFZ-Kennzeichen: BVerwG, Urteil vom 22. Oktober
2014 - 6 C 7.13 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 104 Rn. 19).
Der Bundesnachrichtendienst erhebt im Rahmen der strategischen Fernmeldeüberwachung nach §§ 5 ff. G10 bei Gelegenheit der Umsetzung jeder Beschränkungsanordnung und ohne Rücksicht auf deren inhaltliche Maßgaben in
einem eigenen Strang sämtliche auslandsbezogenen Telefonie-Metadaten des
ihm jeweils zur Verfügung gestellten Rohdatenstroms und überführt diese in die
Datei VERAS. In vergleichbarer Weise greift der Bundesnachrichtendienst
- auch in Bezug auf Telefonie-Verkehrsteilnehmer mit deutschen Telekommunikationsmerkmalen - auf Telefonie-Metadaten im Zusammenhang mit Maßnahmen der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach §§ 6 ff. BNDG zu. Hinzu
kommen die Telefonie-Metadaten, die der Bundesnachrichtendienst im Rahmen
seines Informationsaustausches mit befreundeten Diensten erhält.

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Vor diesem tatsächlichen Hintergrund ist es möglich, dass der Bundesnachrichtendienst, indem er erhobene Telefonie-Metadaten in der Datei VERAS speichert und nutzt, in rechtswidriger Weise in das Grundrecht des Klägers aus
Art. 10 Abs. 1 GG eingreift.

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Das durch Art. 10 Abs. 1 GG gewährleistete Fernmeldegeheimnis schützt neben den Kommunikationsinhalten - den Inhaltsdaten der Kommunikation - auch
die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs und
damit die Metadaten der Kommunikation, insbesondere sofern diese darüber
Auskunft geben, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Telekommunikationseinrichtungen eine Kommunikation stattgefunden hat oder versucht worden ist (BVerfG, Urteile vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94 u.a. BVerfGE 100, 313 <358>, vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07 u.a. - BVerfGE
120, 274 <307> und vom 2. März 2010 - 1 BvR 256/08 u.a. - BVerfGE 125, 260
<304, 309>; Durner, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Band 2, Stand Dezember
2016, Art. 10 Rn. 85 f.). Von den Telefonie-Metadaten, die der Bundesnachrichtendienst erhebt und sodann in der Datei VERAS speichert und nutzt, ermögli-

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