Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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Drucksache 17/5200
können und ihnen dabei auch alternative Formen des Nachweises über die relevanten
steuerlichen Sachverhalte gegenüber der Finanzverwaltung offen stehen (Nr. 9.2).
Ich empfehle der Finanzverwaltung, im Zusammenhang mit der Umstellung des Verfahrens von der Papier- auf die Elektronische Lohnsteuerkarte die erforderlichen
technisch-organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, die einen unzulässigen Abruf
der in der zentralen Datenbank gespeicherten Elektronischen Daten soweit wie möglich ausschließen. (Nr. 9.3).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, die Abgabenordnung möglichst zeitnah um Regelungen zu einem voraussetzungslos gewährleisteten Auskunftsrecht des Steuerpflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung zu erweitern (Nr. 9.4).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, bei dem künftigen Verfahren zum Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge die besonderen Anforderungen zu beachten, die sich aus der
Verwendung des sensiblen Merkmals der Religionszugehörigkeit ergeben. Kreditinstitute sollten Kenntnis von der Religionszugehörigkeit ihrer Kunden nur mit deren
Einwilligung erhalten (Nr. 9.5).
Die neuen gesetzlichen Regelungen zum Scoring bedürfen weiterer Verbesserung
(Nr. 10.5).
Trotz der neuen gesetzlichen Regelungen kommt die sog. SCHUFA-Klausel weiter
zur Anwendung. Hier sollte der Gesetzgeber Klarheit schaffen (Nr. 10.6).
Ich empfehle der Bundesregierung, sich bei der Umsetzung der Interoperabilitätsrichtlinie zu europäischen Mautsystemen für die Beibehaltung des Verbots zweckändernder Nutzung von Mautdaten einzusetzen (Nr. 10.8).
Ich empfehle den am ELENA-Verfahren beteiligten Stellen, an den während der JobCard-Projekte und des Gesetzgebungsverfahrens zum ELENA-Verfahrensgesetz verabredeten Sicherheitsniveau keine Abstriche vorzunehmen (Nr. 11.1.3.1).
Ich empfehle dem Bundesministerium der Finanzen, dem Steuerpflichtigen bei der
steuerlichen Berücksichtigung Beiträge zur privaten und gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung (Vorsorgeaufwendungen) eine Alternative des Nachweises der
Vorsorgeaufwendungen zur Verfügung zu stellen, beispielsweise durch Vorlage von
entsprechenden Bescheinigungen beim Finanzamt (Nr. 11.1.6).
Ich empfehle den gesetzlichen Krankenkassen, meine „Empfehlungen zur Protokollierung in zentralen IT-Verfahren der Gesetzlichen Krankenversicherung“ zu beachten (Nr. 11.1.7).
Ich empfehle der DRV Bund, beim aktuellen und künftigen Einsatz medizinisch-technischer Geräte besonders darauf zu achten, dass beim beschriebenen Umgang mit diesen sensiblen personenbezogenen Daten die Persönlichkeitsrechte der
Betroffenen gewahrt bleiben (Nr. 11.1.8).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, mit Blick auf die Neugestaltung der Aufsichtszuständigkeiten meiner Behörde über die Jobcenter die zur Aufgabenerledigung notwendigen Planstellen einzurichten. Nur dann kann ich dauerhaft meinen gesetzlichen
Auftrag erfüllen (Nr. 11.5.1).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, bei der Schaffung des Beschäftigtendatenschutzgesetzes die Bestimmung über Datenabgleichverfahren so zu fassen, dass diese nur bei
Vorliegen eines konkreten Anlasses zulässig sind. Die Regelungen zur Verwendung
von Beschäftigtendaten zur Verhaltens- und Leistungskontrolle und zur offenen Videoüberwachung sollten enger gefasst werden. Der Umgang mit Daten bei der „gemischten“ dienstlichen und privaten Nutzung von Telekommunikationsdiensten
sollte gesetzlich geregelt werden. Das Petitionsrecht des Beschäftigten darf nicht beschnitten werden (Nr. 12.1).
Ich empfehle der Bundesverwaltung, eine dauerhafte parallele Führung gleicher
Teile der Personalakte – in Papierform und in eingescannter elektronischer Version –
zu vermeiden und zeitlich auf ein Minimum zu reduzieren (Nr. 12.3).
Ich empfehle der Bundesregierung, sich beim weiteren Ausbau eines Raums der
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts auf europäischer Ebene für ein hohes Daten-
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010