Drucksache 17/5200
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
beim Cloud Computing grundsätzlich nicht außerhalb des EWR verarbeitet werden
(Nr. 5.6).
Ich empfehle der Bundesregierung, für die bei den Sicherheitsbehörden des Bundes
betriebenen Datenbanken Systeme vorzusehen, die zum Zwecke der Datenschutzkontrolle eine Protokollierung aller Transaktionen gewährleisten (Nr. 5.7 und 7.1.3).
Ich empfehle der Bundesregierung, anstelle der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung
die Einführung des Quick-Freeze-Verfahrens (Nr. 6.1).
Ich empfehle der Bundesregierung, die anstehenden Evaluierungen der Sicherheitsgesetze auf der Grundlage eines umfassenden Bewertungsansatzes durch eine unabhängige Stelle nach wissenschaftlichen Kriterien durchführen zu lassen(Nr. 7.1.1).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, Befugnisse zur polizeilichen Recherche im Internet,
deren Inhalt und Grenzen spezialgesetzlich zu regeln (Nr. 7.1.7).
Ich empfehle dem Deutschen Bundestag, die Beteiligung der Sicherheitsbehörden an
Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Rahmen von Akkreditierungsverfahren bei Großveranstaltungen auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen (Nr. 7.2.3).
Ich empfehle der Bundesregierung, einen regelhaften Einsatz von Körperscannern
auf deutschen Flughäfen erst dann vorzunehmen, wenn der derzeit durchgeführte
Versuch den Nachweis eines Sicherheitsgewinns und der Einsatztauglichkeit derartiger Geräte erbracht hat und der Schutz der Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist.
Zudem sollte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen hohen Mindeststandard beim Einsatz von Körperscannern einsetzen (Nr. 7.3.1).
Ich empfehle der Bundesregierung, den beabsichtigten Ausbau des nachrichtendienstlichen Informationssystems NADIS zu einem umfassenden Wissensnetz bis
zur Schaffung einer entsprechenden Gesetzesänderung auszusetzen (Nr. 7.5.1).
Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie bei der Durchführung des Zensus
2011 die Einhaltung der gesetzlichen Zweckbindungsregelungen sicher stellt, auf die
frühestmögliche Datenlöschung achtet sowie für eine hohe Datensicherheit sorgt
(Nr. 8.1.1).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, die europarechtlichen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten von Unionsbürgern auch bei einer Speicherung dieser Daten im
Ausländerzentralregister vollumfänglich umzusetzen (Nr. 8.2.1).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, im Errichtungsgesetz für ein Nationales Waffenregister den Vorkehrungen zum Persönlichkeitsschutz einen hohen Stellenwert einzuräumen und die erforderlichen datenschutzrelevanten Regelungen zu treffen
(Nr. 8.3).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, die gesetzlichen Grundlagen für das Register der
Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) über die derzeitigen
Bestimmungen des § 33 StAG hinaus im erforderlichen Umfang zu konkretisieren
(Nr. 8.4).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, Regelungslücken zur Auftragsdatenverarbeitung im
StUG analog § 11 BDSG zu schließen (Nr. 8.5.3).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, sämtliche zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger in den absoluten Schutz des § 160a Absatz 1 StPO einzubeziehen (Nr. 8.10).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, konkrete Regelungen zum Umgang mit Angeboten
von Daten zu Steuersachverhalten zu schaffen, die aus illegalen Quellen stammen.
Damit würden die rechtlichen Rahmenbedingungen für behördliche Ermittlungshandlungen vorgegeben und die betroffenen widerstreitenden Interessen in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden können (Nr. 9.1).
Ich empfehle dem Gesetzgeber, Regelungen im Zusammenhang mit der Erhebung und
Verarbeitung der Steuer-Identifikationsnummer durch nicht-öffentliche Stellen so
auszugestalten, dass Steuerpflichtige der Erhebung und Verwendung widersprechen
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010