Drucksache 17/5200
– 208 –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 9
Entschließung der Frühjahrskonferenz 2010 der Europäischen Datenschutzbeauftragten
zu dem geplanten Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten
von Amerika über Datenschutzstandards im Bereich der polizeilichen und justiziellen
Zusammenarbeit in Strafsachen
Auf der Grundlage des Abschlussberichts der sogenannten High Level Contact Group wollen Vertreter der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika
Verhandlungen über ein Abkommen zu Datenschutzstandards für den Bereich der polizeilichen und justiziellen
Zusammenarbeit in Strafsachen aufnehmen.
Die Europäischen Datenschutzbeauftragten begrüßen dieses Vorhaben sehr. Sie hegen große Hoffnung, dass sich
die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von
Amerika durch dieses Abkommen verpflichten werden,
beim Austausch personenbezogener Daten in Strafsachen
ein hohes Datenschutzniveau einzuhalten und dadurch ein
Beispiel für andere internationale Abkommen zum Datenaustausch im Bereich der Strafverfolgung geben.
Die europäischen Datenschutzbeauftragten messen dem
Abkommen große Bedeutung bei, denn angesichts von
internationalem Terrorismus und grenzüberschreitender
Kriminalität werden die Herausforderungen an die internationale Kooperation von Strafverfolgungsbehörden aller Voraussicht nach weiter anwachsen und damit auch
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010
die Bedingungen für den internationalen Datenaustausch
zwischen den Sicherheitsbehörden zunehmend auf der
politischen Tagesordnung stehen.
In diesem Sinne fordert die Europäische Datenschutzkonferenz die Europäische Union auf, sich für ein hohes Datenschutzniveau stark zu machen und – mittels dieses Abkommens – unverrückbare Prinzipien – insbesondere eine
enge Zweckbindung der übermittelten Daten, eine hohe
Datensicherheit, unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörden sowie das Auskunftsrecht und den gerichtlichen
Rechtsschutz für alle Betroffenen, unabhängig von ihrer
Nationalität oder ihres Aufenthaltslandes – auch bei einem Datenaustausch mit den USA auf effektive Weise sicherzustellen.
Nähere Einzelheiten zu den Erwartungen und Hoffnungen der Europäischen Datenschutzkonferenz finden Sie in
dem gemeinsamen Beitrag der WPPJ und der Artikel 29-Arbeitsgruppe zu der öffentlichen Konsultation
der Europäischen Kommission in dieser Angelegenheit.