Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– 207 –

Drucksache 17/5200
Anlage 8

Entschließung der Frühjahrskonferenz 2009 der Europäischen Datenschutzbeauftragten
zu bilateralen und multilateralen Abkommen zwischen europäischen Staaten und Drittstaaten
im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen

Die Datenschutzstandards in bilateralen und multilateralen Abkommen, die europäische Staaten mit Drittstaaten
im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit geschlossen haben, weisen große Unterschiede auf.

schiede das von den europäischen Staaten verfolgte Ziel,
nämlich die Schaffung eines möglichst einheitlichen
und effektiven Datenschutzes für alle Personen, gefährden.

Die geltenden Rechtsrahmen, die Konvention 108, ihre
Protokolle und der Rahmenbeschluss 2008/977/JHA über
den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten ein
besonderes datenschutzrechtliches Regelwerk für den
Austausch personenbezogener Daten.

Die Konferenz fordert daher alle europäischen Staaten
auf, sicherzustellen, dass beim Abschluss internationaler
Abkommen geltende Datenschutzstandards eingehalten
werden. In diesem Zusammenhang setzt sich die Konferenz nachdrücklich für die Entwicklung und die anschließende Aufnahme solcher datenschutzrechtlicher Standardklauseln in diesen Abkommen ein.

Angesichts dieser Tatsache weist die Europäische Datenschutzkonferenz darauf hin, dass diese großen Unter-

BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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