Drucksache 17/5200
– 206 –
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 7
Europäische Datenschutzkonferenz vom 23. bis 24. April 2009 in Edinburgh
Erklärung zur Führungsrolle und Zukunft des Datenschutzes in Europa
Europa hat eine lange und stolze Geschichte von Standards und Gesetzgebung im Bereich des Datenschutzes.
Einige davon wurden im Laufe der Zeit geändert und andere werden unter Beobachtung bleiben. Die Gesetzgebung folgt immer dem technischen und sozialen Fortschritt und es ist für die Datenschutzbehörden eine
Herausforderung, mit diesen Entwicklungen Schritt zu
halten und angesichts dieser sich schnell ändernden Umstände die Gesetze anzuwenden und eine Strategie zu entwickeln.
Datenschutzrechtliche Standards und Gesetzgebung entwickeln sich auch zügig in den restlichen Teilen der Welt
und Europa spielte aufgrund seiner beratenden und unterstützenden Tätigkeit eine wichtige Rolle in einigen Ländern. Obwohl die bestehenden Standards und Gesetzgebungen Unterschiede in bestimmten Bereichen aufweisen
können, zielen sie letzten Endes doch alle auf den Schutz
personenbezogener Daten und die Rechte und Freiheiten
der Einzelnen ab.
Die Konferenz verpflichtet sich, einen Beitrag für die
Entwicklung des Datenschutzes in Europa zu leisten und
dafür zu sorgen, dass aus den Erfahrungen der europäischen Länder Nutzen für die weltweite Diskussion über
den Datenschutz gezogen wird. Dazu gehört auch die bessere Umsetzung und Durchsetzung des bestehenden
Rechtsrahmens.
Die europäischen Datenschutzbeauftragten stehen zu ihrer Führungsrolle in der Zukunft. Dementsprechend erwartet die Konferenz, dass die Datenschutzbeauftragten
einen konstruktiven Beitrag zu den laufenden Arbeiten
und Initiativen leisten, die darauf abzielen, die Diskussion
über die Zukunft des Datenschutzes in Europa und insbesondere über den zukünftigen Rechtsrahmen voranzubringen.
Die Konferenz wird sich weiterhin für die Notwendigkeit
von hohen Datenschutzstandards in allen Lebensbereichen einsetzen, insbesondere in Bezug auf technologische
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010
Entwicklungen, die Online-Welt und Strafverfolgungsmaßnahmen.
Die Konferenz unterstützt die Entwicklung und Verbesserung einer umfassenden Gesetzgebung zum Datenschutz,
die
– die Grundrechte und Freiheiten gewährleistet und fördert;
– auf bestehenden Datenschutzgrundsätzen aufbaut;
– Wert darauf legt, dass die angestrebten Ergebnisse in
der Praxis auf effektive Art und Weise erreicht werden;
– Organisationen ermutigt, beste Praktiken zu übernehmen, wie etwa „privacy by design“ (eingebauter Datenschutz);
– die Risiken schädlicher Auswirkungen angeht, denen
der Einzelne und die Gesellschaft insgesamt ausgesetzt sind;
– nicht zu rechtfertigende Belastungen vermeidet und
– für eine effektive Durchsetzung sorgt.
Die Konferenz ruft alle auf, die an Diskussionen über
Strategien und Gesetze zum Datenschutz beteiligt sind,
sich mit den Gemeinsamkeiten statt mit den Unterschieden verschiedener Regelwerke und Rahmenwerke zu befassen und nach Wegen zur Förderung globaler Lösungen
zu suchen. Indem sie die Erfahrungen der europäischen
Länder in die weltweite Debatte mit einbringt, ermutigt
die Konferenz zu einem Geist der Zusammenarbeit, der
vollständig mit der Förderung der Grundrechte und Freiheiten im Einklang steht.
Mit dieser Erklärung nimmt die Konferenz zur Kenntnis,
dass sich die Datenschutzlandschaft sowohl innerhalb als
auch außerhalb Europas weiterentwickelt. Sie sieht auch
die Notwendigkeit, unsere Arbeit zur Förderung des Datenschutzes und der Datenschutzstandards fortzusetzen,
indem wir uns an die Welt anpassen, in der wir leben.