Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– 191 –

Drucksache 17/5200
n o c h Anlage 6

Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
„Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert“

4. Betroffenenrechte
4.1

Mehr Transparenz in der Datenverarbeitung

Dreh- und Angelpunkt zur Durchsetzung des Datenschutzes ist der aufmerksame und kritische Betroffene. Doch nur wenn sie oder er ihre/seine Rechte einfach und effektiv geltend machen kann, wird sie/er diese auch nutzen. Das derzeitige Recht kennt zwar bereits eine Reihe von Rechten auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Es kommt aber darauf an, dass die Betroffenen diese
Rechte unkompliziert geltend machen können. Hierzu kann auch eine regelmäßige Benachrichtigung über die gespeicherten personenbezogenen Daten (Datenbrief) einen Beitrag leisten.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten fordert, das bestehende Datenschutzrecht um folgende Punkte zu ergänzen:

•

Erweiterung der Informationspflichten (etwa nach § 4 BDSG):
o Die Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung muss gegenüber den
Betroffenen klar und eindeutig offengelegt werden.
o Die Kerninformationen müssen an prominenter Stelle platziert werden,
statt mehrseitige, kleingedruckte Einwilligungserklärungen zum Datenschutz zu verwenden.

•

Umgekehrt bedeutet dies als Pflicht für die verantwortliche Stelle: Dokumentation der Herkunft und der Empfänger von Daten sowie Protokollierung von Datenbankzugriffen.

•

Vereinfachte Auskunftsrechte der Betroffenen:
o Leichter Zugang zu Informationen über gespeicherte personenbezogene Daten („Mein XYZ“); Bereitstellung technischer Mittel zur Erleichterung der Wahrnehmung von (Datenschutz-)Rechten.
o Generelle Einführung eines Rechts auf elektronische Auskunftserteilung/Einsichtnahme für die Betroffenen.
o Auskunftsrecht der Betroffenen auch hinsichtlich der Zusammenführung ihrer Daten mit anderen Daten.
o Erstreckung des Auskunftsrechts auf die Nutzung, soweit sie vom
Zweck der Datenerhebung abweicht.

•

Aufklärung über Risiken und Information über Datenpannen auch im öffentlichen Bereich.

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BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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