Drucksache 17/5200

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h Anlage 6

Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
„Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert“

gung zu stellen; der Staat hat die Verpflichtung, die informationelle Selbstverantwortung und das Prinzip des Selbstdatenschutzes zu fördern.

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Die Regelungsvorschläge gelten – wie bisher – gleichermaßen für den
nicht-öffentlichen und wie den öffentlichen Bereich.

Mit den o. g. Regelungsvorschlägen werden einfache, flexible, und praxistaugliche gesetzliche Bedingungen geschaffen, das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung durch technischen und organisatorischen Datenschutz zu
sichern. Durch die technologieunabhängige Definition der Schutzziele ist die
Nachhaltigkeit gewährleistet, sodass keine fortlaufenden Anpassungen notwendig werden und das Recht nicht permanent der Technik hinterherhinkt.
Defizite bei der Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
können durch dokumentierte Risikoanalysen und Sicherheitskonzepte abgebaut
werden.
Mit den Vorschlägen kann der Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien –
auch zur Stärkung der Eigenverantwortung und des Selbstdatenschutzes der
Betroffenen – gefordert und gefördert werden.

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BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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