Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

– 163 –

Drucksache 17/5200
n o c h Anlage 4

Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen, in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 16/4950 folgende Entschließung anzunehmen:
1.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung seine Forderung aus den Entschließungen zum 19. und 20. Tätigkeitsbericht des
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
nach Vorlage eines Datenschutzauditgesetzes gemäß § 9a BDSG aufgegriffen hat und an einem entsprechenden Gesetzentwurf arbeitet. Ein
solches Gesetz muss den Unternehmen die Möglichkeit eines Audits
auf freiwilliger Basis bieten und unbürokratisch ausgestaltet sein.

Nicht erledigt
vgl. Nr. 2.2

Dieses Projekt muss jetzt zügig vorangebracht werden, damit ein Datenschutzauditgesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet
werden kann (21. TB, Nr. 2.4).
2.

3.

Der Abstand zwischen den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der rasanten technologischen Entwicklung mit ihren Folgen in allen Lebensbereichen wird immer größer. Das vom Deutschen
Bundestag geforderte moderne, leicht verständliche und übersichtliche
Datenschutzrecht wäre nicht nur ein wirtschaftlicher Standortvorteil,
sondern könnte auch einen wertvollen Beitrag zur Entbürokratisierung
leisten (21. TB, Nr. 2.1).

Nicht erledigt

Der Deutsche Bundestag beobachtet sorgfältig die Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien, die neben Vorteilen für
das tägliche Leben auch neue Risiken wie z. B. Identitätsdiebstahl, diskriminierende Profilerstellung oder Betrugsdelikte mit sich bringen.

Nicht erledigt

vgl. Kapitel 1

vgl. Nr. 3

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass datenschutzfreundliche Technologien weiter entwickelt, verbreitet und
verwendet werden, um den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz zu verbessern.
4.

5.

Nachdem auf europäischer Ebene eine Initiative zum Arbeitnehmerdatenschutz nicht mehr zu erwarten ist, weist der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung noch einmal nachdrücklich auf seine mehrfach erhobene Forderung hin, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen (21. TB, Nr. 2.7).

Ist dabei, erledigt zu werden

Der Deutsche Bundestag hat zuletzt in seiner Entschließung zum
20. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
die Informationsfreiheit die Bundesregierung an ihre Zusage erinnert,
den Betroffenen auch gegenüber der Steuerverwaltung einen Anspruch
auf Auskunft zu den über sie gespeicherten Daten einzuräumen. Gleichzeitig hatte er die Bundesregierung aufgefordert, ihre Prüfungen über
die personellen, organisatorischen und haushalterischen Auswirkungen
eines solchen Auskunftsanspruchs zeitnah abzuschließen.

Noch nicht erledigt

Dieser Aufforderung ist die Bundesregierung noch immer nicht nachgekommen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb
erneut auf, den Auskunftsanspruch des Betroffen auch in der Steuerverwaltung sicherzustellen.
6.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Bürgerinnen und Bürger besser vor den Gefahren des Missbrauchs biometrischer
Systeme zu schützen. Bei der Entwicklung von Biometrieanwendungen
muss ein hoher Datenschutzstandard gewährleistet sein, so dass der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt ist und Missbrauchsmöglichkeiten ausgeschlossen sind.

vgl. Nr. 12.1

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Diskussionsentwurf
zur Schaffung einer gesetzlichen
Regelung zum Auskunftsanspruch
vorgelegt, der derzeit erörtert
wird.
vgl. 23. TB Nr. 9.4

Nur in einigen Punkten erledigt,
überwiegend nicht
vgl. u. a. Nr. 3.5

BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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