Drucksache 17/5200

– 164 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

n o c h Anlage 4

7.

Der Deutsche Bundestag teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass
das Bundesdatenschutzgesetz auch für Rechtsanwälte gilt. Er begrüßt,
dass die Bundesregierung prüft, welche gesetzlichen Regelungen sich
im Zusammenhang mit der Verarbeitung mandatsbezogener Daten
durch Rechtsanwälte empfehlen, um eine wirksame Datenschutzkontrolle zu gewährleisten, ohne dass das besonders geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant in unzulässiger Weise
beeinträchtigt wird.

Nicht erledigt

In der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vom 19. März 2009 einstimmig angenommen.

BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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