Drucksache 17/5200
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beauftragten der obersten Bundesbehörden mit zwei gut
besuchten Veranstaltungen im April 2009 und Mai 2010
fortgesetzt. Das regelmäßige Treffen bietet einerseits die
Möglichkeit, die von den Teilnehmern für die Tagesordnung angemeldeten Rechtsfragen zu erörtern und über aufgetretene praktische Probleme gemeinsam zu diskutieren,
gibt mir andererseits aber auch Gelegenheit, die behördlichen Datenschutzbeauftragten über aktuelle Entwicklungen sowohl im Bereich des Datenschutzes als auch bei der
Datensicherheit zu informieren.
Den Erfahrungsaustausch im April 2009 habe ich dazu genutzt, die behördlichen Datenschutzbeauftragten in die
Überlegungen über eine grundlegende Modernisierung und
Weiterentwicklung des Datenschutzrechts einzubeziehen.
Vor dem Hintergrund des von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder geplanten
Eckpunktepapiers (vgl. o. Nr. 1) habe ich die Teilnehmer
um Mitteilung gebeten, welche Gesetzesänderungen nach
ihren Erfahrungen notwendig wären. Erörtert wurden zudem die Themen Auftragsdatenverarbeitung/Outsourcing,
private Nutzung von Internet- und E-Mail-Diensten am
Arbeitsplatz, Datenschutzaspekte beim elektronischen
Terminkalender, Datenschutz beim Einsatz mobiler Datenträger und bestimmter Datenverarbeitungssysteme sowie datenschutzrechtliche Anforderungen an eine Internetpräsenz. Auf der Agenda standen ferner Informationen
über das Projekt D 115 (einheitliche Behördenrufnummer)
und den Umgang mit Geodaten (Geodatenzugangsgesetz).
Schwerpunktthema der Veranstaltung im Mai 2010 waren
die am 1. September 2009 bzw. 1. April 2010 in Kraft getretenen BDSG-Novellierungen, weil sie wichtige neue
Vorschriften für das Amt des behördlichen Datenschutzbeauftragten (Stärkung seiner Stellung) und seinen Aufgabenbereich (Anforderungen an Auftragdatenverarbeitung
nach § 11 BDSG und deren Kontrolle, Bestimmungen zum
Beschäftigtendatenschutz) beinhalteten. Weitere Themen
waren u. a. die Kontrolle der Nutzung von Internet- und
E-Mail-Diensten sowie der bei der automatisierten Zeiterfassung gespeicherten Daten, die rechtlichen Anforderungen an eine individualisierte Einwilligungserklärung, die
Problematik der Auftragsdatenverarbeitung bei Berufsgeheimnisträgern, der Einsatz von Webanalyse-Verfahren,
die Sicherheit mobiler Kommunikation in der Bundesverwaltung sowie das Konzept „IT-Steuerung Bund“ und das
darin vorgesehene Projekt „Netze des Bundes“.
14.3
Aus meiner Dienststelle
Im Berichtszeitraum habe ich die Öffentlichkeitsarbeit
neu ausgerichtet und intensiviert.
Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiges Mittel, datenschutzrechtliche Themen an den Bürger heran zu tragen
und ihn über seine Rechte zu informieren. In Abgrenzung
zur Pressearbeit, die eher kurzfristig agiert und reagiert,
ist die Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich langfristig und
nachhaltig ausgestaltet. Das beinhaltet auch, aktuelle
Themen schnell und für jeden verständlich zur Verfügung
zu stellen. Insofern verstehe ich die Aufgabe als Dienstleister für den Bürger. Eine enge Zusammenarbeit der
BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
drei Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, Presse und Internetredaktion ist hierfür Voraussetzung. Zugleich muss die Öffentlichkeitsarbeit von den Fachreferaten als Aufgabe mit
hohem Stellenwert innerhalb der Referatsaufgaben angesehen werden.
Mit dem Ziel, die Öffentlichkeit über aktuelle Datenschutzthemen zu informieren, habe ich im Juli 2009 die
neue Stabsfunktion „Koordinierung/Lenkung Öffentlichkeitsarbeit“ eingerichtet. In regelmäßigen Abständen legen
die aus den einzelnen Fachreferaten benannten Mitarbeiter
Art und Umfang, Inhalt sowie Prioritäten öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen fest. Neben der notwendigen Bestandsaufnahme bereits veröffentlichter Druckpublikationen (Broschüren und Flyer) wurden neue Ideen entwickelt,
von den Fachreferaten inhaltlich umgesetzt und sowohl im
Internet als auch in Papierform veröffentlicht. Das Gremium unterstützt mit Rat und Tat die Fachreferate bei der
Vorbereitung und Ausrichtung von z. B. Veranstaltungen
und Tagungen. Stellvertretend hierfür möchte ich das
Symposium „Ein modernes Datenschutzrecht für das
21. Jahrhundert“ erwähnen (vgl. o. Nr. 14.1, 1.4).
Wie in den Jahren zuvor war meine Dienststelle auch wieder beim jährlich in Berlin stattfindenden Tag der offenen
Tür mit einem Informationsstand beim Bundesministerium des Innern vertreten. Der persönliche Kontakt und
die Möglichkeit, dem Bürger Fragen zu beantworten, aber
auch festzustellen, welche Themen die breite Öffentlichkeit interessieren, sind mir wichtig. Ich werde diese Aktivitäten in den kommenden Jahren fortsetzen und weiter
ausbauen. Mit der Einrichtung eines Verbindungsbüros in
Berlin (vgl. 21. TB Nr. 15.9) war es nun auch möglich, mit
anderen Behörden und Institutionen intensiver zusammen
zu arbeiten.
Besonders erwähnenswert ist auch, dass meine Mitarbeiter
nun auch interessierten Gruppen, die von den Bundestagsabgeordneten zu einer Besuchsreise nach Berlin eingeladen
werden, Frage und Antwort stehen. In Zusammenarbeit
mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wenden sich immer mehr Abgeordnete aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien an mein Haus, und
bitten, das Thema Datenschutz in ihr Besuchsprogramm
aufzunehmen. Trotz der geringen verfügbaren Kapazitäten
sind meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbindungsbüros gerne bereit, die 90-minütige Veranstaltung
durchzuführen. Haben sie im Jahr 2009 insgesamt 18 Besuchergruppen betreut, so konnten im Jahr 2010 fast 30 Vortragswünsche erfüllt werden.
Ob Google Street View oder die Vorratsdatenspeicherung
– die Sensibilität für das Thema Datenschutz hat in den
vergangenen Berichtsjahren deutlich zugenommen. Dieses verstärkte öffentliche Interesse spiegelt sich auch in der
Arbeit meiner Pressestelle wider. Zielsetzung ist es hier weiterhin, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien zügig
mit adressatengerechten und qualitativ hochwertigen Informationen zu versorgen – sei es durch Hintergrundgespräche, Pressekonferenzen oder Pressemitteilungen. Seit
dem 1. Mai 2010 stehen den Journalisten zudem Ansprechpartner in Bonn und Berlin zur Verfügung.