Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
13.13

– 149 –

Europäische Datenschutzkonferenz

Die Europäische Datenschutzkonferenz befasste sich im
Berichtszeitraum im Schwerpunkt mit Themen aus dem
Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.
Die Konferenz der europäischen Datenschutzbehörden
vom 23. bis 24. April 2009 fand auf Einladung des britischen Datenschutzbeauftragten in Edinburgh statt. Verabschiedet wurde eine Erklärung, die an das Engagement der
Datenschutzbehörden für die Wahrung eines hohen Datenschutzniveaus erinnert und hervorhebt, dass Europa auch
künftig bei der Förderung des Datenschutzes weltweit eine
Führungsrolle wahrnehmen muss (vgl. Anlage 7). In einer
weiteren Entschließung werden die europäischen Staaten
aufgefordert, beim Abschluss internationaler Abkommen
im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen die Einhaltung geltender Datenschutzstandards sicherzustellen (vgl. Anlage 8).
Fragen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
in Strafsachen waren auch Gegenstand der Europäischen
Datenschutzkonferenz vom 29. – 30. April 2010 in Prag.
In einer Entschließung zu dem geplanten Abkommen
zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten
Staaten von Amerika über Datenschutzstandards im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
in Strafsachen (vgl. o. Nr. 13.8) wird die Europäische
Union aufgefordert, sich für ein hohes Datenschutzniveau
stark zu machen (vgl. Anlage 9). In einer Entschließung
zum Einsatz von Körperscannern für die Sicherheit an
Flughäfen betont die Konferenz die Notwendigkeit, einen
fairen Ausgleich zwischen der Effektivität und der Notwendigkeit dieser neuen technologischen Geräte und den
Auswirkungen auf die Privatsphäre zu gewährleisten
(vgl. Anlage 10).
13.14

Internationale Datenschutzkonferenz

Die Internationale Datenschutzkonferenz gab den Anstoß
für wichtige Initiativen zur Herausbildung internationaler Datenschutzstandards und der Verbesserung der globalen Zusammenarbeit.
Die 31. Internationale Datenschutzkonferenz, die vom 4.
bis 6. November 2009 in Madrid stattfand, hatte eine Rekordbeteiligung. Mehr als 1 000 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aus über 80 Ländern befassten sich mit aktuellen Themen des Schutzes der Privatsphäre. Im Mittelpunkt
der Veranstaltung stand die Verbesserung und Vertiefung
der internationalen Zusammenarbeit. Besondere Bedeutung soll künftig den gemeinsam mit Industrievertretern
und Nichtregierungsorganisationen erarbeiteten internationalen Datenschutzstandards zukommen, die Grundlage
eines internationalen Datenschutzübereinkommens werden sollen (vgl. Anlage 11).
Die 32. Internationale Datenschutzkonferenz wurde vom
27. bis 29. Oktober 2010 von der israelischen Datenschutzbehörde in Jerusalem unter dem Motto „Privacy:
Generations“ ausgerichtet. Insbesondere am Beispiel der
sozialen Netzwerke, wie etwa Facebook oder Twitter, wurden intensiv die unterschiedlichen Anforderungen disku-

Drucksache 17/5200

tiert, die verschiedene Generationen an den Datenschutz
stellen. Schwerpunktmäßig behandelt wurden auch aktuelle Herausforderungen, die sich dem Datenschutz aufgrund neuer Technologien stellen. In diesem Zusammenhang hat die Konferenz eine Entschließung zum Thema
„Privacy by Design“ gefasst, in der sie die frühzeitige Berücksichtigung von Datenschutzanforderungen beim Entwurf informationstechnischer Systeme fordert.
14

Aus meiner Dienststelle

14.1

Symposium „Moderner Datenschutz
im 21. Jahrhundert“

Am 4. Oktober 2010 fand in Berlin ein viel beachtetes
Symposium der Konferenz der Datenschutzbeauftragten
des Bundes und der Länder zum Thema Moderner Datenschutz im 21. Jahrhundert statt. Die organisatorische
Vorbereitung der Veranstaltung hatte meine Dienststelle
gemeinsam mit den Landesdatenschutzbeauftragten von
Baden-Württemberg und Berlin übernommen.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
hatten sich auf ihrer Frühjahrskonferenz im Jahr 2010 darauf
verständigt, ein gemeinsames Symposium zu dem verabschiedeten Eckpunktepapier „Ein modernes Datenschutzrecht für das 21. Jahrhundert“ (vgl. o. Nr. 1, Anlage 6)
durchzuführen, um die Diskussion über eine grundlegende
Modernisierung des Datenschutzrechts in Politik, Gesellschaft und Fachöffentlichkeit voranzubringen.
Die hohe Zahl von nahezu 300 Anmeldungen bewies das
überaus große Interesse an der Thematik und trug mit
dazu bei, dass sie sehr erfolgreich war und ein positives
Resümee gezogen werden konnte.
Das Veranstaltungskonzept sah vor, dass zunächst Redner
aus den Bereichen Politik und Technologie mit Fachvorträgen das Thema aus ihrer Sicht betrachten und im Anschluss daran eine Podiumsdiskussion zwischen Politikern, Wissenschaftlern und Vertretern der Wirtschaft unter
Beteiligung des Publikums stattfindet. Einzelheiten über
den Verlauf des Symposiums, der auch in einem Tagungsband dokumentiert werden soll, sind oben unter Nr. 1 dargestellt. Der Tagungsband war bei Redaktionsschluss noch
nicht fertig gestellt. Er wird nach Veröffentlichung über
meine Dienststelle zu beziehen und auch auf meiner Internetseite abrufbar sein.
14.2

Erfahrungsaustausch mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten der
obersten Bundesbehörden

Der regelmäßige Erfahrungsaustausch mit den Datenschutzbeauftragten der obersten Bundesbehörden ist
wichtiger Teil der Zusammenarbeit. Das Teilnahmeinteresse ist unvermindert hoch.
Zur Unterstützung der bei den Dienststellen des Bundes
bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten, die sowohl im Interesse der Bürgerinnen und Bürger als auch der
Beschäftigten eine wichtige und verantwortungsvolle
Aufgabe wahrnehmen, habe ich im Berichtszeitraum den
regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den Datenschutz-

BfDI 23. Tätigkeitsbericht 2009-2010

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