Drucksache 18/1200

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Die IFK appelliert daher an die Bundesregierung, die
lebensmittelrechtlichen Vorschriften über die Information der Öffentlichkeit nachzubessern.
Die 27. IFK am 28. November 2013 in Erfurt hat mit
einer Entschließung auf den am Tag zuvor veröffentlichten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD
zur Bildung der großen Koalition im Bund reagiert
(Anlage 11). Nachdem sich die künftigen Koalitionspartner leider nicht auf eine Reform des IFG verständigen konnten, hob die IFK hierin wesentliche
Punkte für eine wirkungsvolle Transparenzgesetzgebung in Bund und Ländern hervor.
Die Konferenz fordert, den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen im Grundgesetz
und in den Landesverfassungen zu verankern. Sie
setzt sich ferner für die Anerkennung eines Menschenrechts auf Informationszugang im Rahmen der
Vereinten Nationen ein. Hinsichtlich des Beitritts der
Bundesrepublik zur „Open Government Partnership“
besteht Anlass zur Zuversicht, da diese Forderung in
die Koalitionsvereinbarung aufgenommen wurde.
Die Konferenz hat sich für ein neues Bundestransparenzgesetz ausgesprochen, das die Regelungen des
Informationsfreiheitsgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes zusammenfasst und Veröffentlichungspflichten
nach den Open Data-Grundsätzen vorsieht. Die Ausnahmeregelungen des IFG sollten auf das verfassungsrechtlich gebotene Maß beschränkt werden. Die
Kooperation zwischen staatlichen Stellen und privaten und wissenschaftlichen Einrichtungen muss
ebenfalls transparenter werden.
4.3.3

Auch der bilaterale Erfahrungsaustausch zur Informationsfreiheit
konnte verstärkt werden.

Im Berichtszeitraum fand der internationale Erfahrungsaustausch nicht nur im Rahmen der Berliner
Weltkonferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
statt.
So konnte ich im Juni 2012 meinen Kollegen Mohammed Zamir aus Bangladesch und im September
2012 eine 15-köpfige Delegation der Provinzregierung aus Guangxi/China zu Informationsbesuchen
begrüßen. Darauf folgten zwei Besuche von Bürgerrechtsexperten aus Indien und am 12./13. November
2012 ein zweitägiger Informationsworkshop mit der
mazedonischen
Informationsfreiheitskommission.
Der deutsch-mazedonische Workshop wurde dankenswerterweise inhaltlich von meinem Berliner
Kollegen und in logistischer Hinsicht von der Europäischen Kommission unterstützt.
Im Dezember 2012 konnten meine Mitarbeiter einer
Delegation des kambodschanischen Parlamentes
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

einen Überblick über das IFG geben und dabei auch
das StUG kurz erläutern.
Ebenfalls im Dezember 2012 nahm einer meiner
Mitarbeiter gemeinsam mit weiteren Repräsentanten
(u. a.) des Bundespresseamtes, der Bundespressekonferenz und des deutschen Journalistenverbandes am
chinesisch-deutschen Mediendialog in Peking teil,
der auf deutscher Seite vom Auswärtigen Amt und
dem Goethe-Institut vorbereitet worden war.
Anfang April 2013 konnten wir eine Delegation der
indonesischen Central Information Commission
(CIC) in Berlin begrüßen.
Im Oktober 2013 konnten meine Mitarbeiter dem
Vorsitzenden und Mitgliedern der mongolischen
Informationsfreiheitskommission im Rahmen eines
von der Akademie der Deutschen Welle organisierten Informationsbesuches einen Überblick über das
Informationsfreiheitsrecht in Deutschland geben und
das neue Informationsfreiheitsrecht der Mongolei mit
den Gästen diskutieren.
Ich freue mich, dass der internationale Austausch
über die Ausgestaltung und Umsetzung des Informationsfreiheitsrechtes auch auf diesem Wege weiter
intensiviert werden konnte.
5

Einzelfälle

5.1

Deutscher Bundestag

Amtliche Informationen des Deutschen Bundestages
waren im Berichtszeitraum Gegenstand von
IFG-Anträgen und - teils - auch verwaltungsgerichtlicher Klagen. Dies betraf Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste, Unterlagen zur Beschaffung
von Büroausstattung der Abgeordneten, Dokumente
im Zusammenhang mit Rechenschaftsberichten des
Landesverbandes einer Partei und ePetitionen.
5.1.1

Gutachten der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages und das IFG

Das IFG gilt nicht, wenn die Verwaltung des Deutschen Bundestages die Abgeordneten durch Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste oder Übersetzungen des Sprachendienstes bei der Wahrnehmung
ihres Mandates unterstützt.
Zwei Bürger hatten 2010 bzw. 2011 erfolglos Zugang zu Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste
des Bundestages beantragt. Dem ersten Antragsteller
ging es um eine Ausarbeitung zur „Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der
VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterristischer Lebensformen“. Der zweite Antragsteller, ein Journalist,
begehrte Informationszugang zu Ausarbeitungen und

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