Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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wortlichen in Politik, Verwaltungen, Justiz und Wissenschaft sowie an die Medien. Die politischen Initiativen der IFK sollen die Bereitschaft von Parlamenten und Regierungen des Bundes und der Länder
stärken, der Informationsfreiheit in Deutschland die
nötigen Impulse zu geben und das Transparenzniveau zu verbessern.
Über die Notwendigkeit der zügigen Weiterentwicklung der Informationsfreiheit in Deutschland in
Bund, Ländern und Kommunen herrschte unter den
Beauftragten eine große Geschlossenheit. Weit gefächert waren die diskutierten Fragen, die in einer Reihe von Entschließungen zusammengefasst und öffentlich gemacht wurden.
In ihrer 24. Sitzung am 12. Juni 2012 in Mainz hat
die IFK die Entschließung „Mehr Transparenz bei
der Wissenschaft - Offenlegung von Kooperationsverträgen“ verabschiedet (Anlage 3). Sie zeigt sich
darin besorgt über die verborgenen Einflussnahmen
auf die Gegenstände und Ergebnisse von Forschungen. Zahlreiche Lehrstühle werden direkt oder indirekt von Unternehmen finanziert; auch die unternehmensfinanzierte Forschung selbst nimmt zu. Die
Konferenz spricht sich daher zum Schutz der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Forschung
für eine regelmäßige Offenlegung der Finanzierung
von Forschungsprojekten aus. Sie verlangt zudem
konsequente Transparenzregelungen in den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder.
Bei ihrer 25. Sitzung am 27. November 2012 hat die
IFK die Parlamente des Bundes und der Länder aufgefordert, für mehr Transparenz in eigener Sache zu
sorgen (Anlage 4). Defizite bei der Transparenz können zu Vertrauensverlust führen. Um dem entgegenzuwirken, sollte z. B. bei Tätigkeiten und Einkünften
von Abgeordneten außerhalb ihrer Mandatsausübung
ein möglichst hohes Maß an Transparenz hergestellt
werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen in Mainz
war die fehlende Transparenz im Bereich der Krankenhaushygiene. Das Vertrauen in das deutsche Gesundheitssystem hat daher in den vergangenen Jahren
abgenommen. Die IFK hat in einer Entschließung an
die verantwortlichen Bundes- und Landesgesetzgeber
appelliert, für mehr Transparenz bei den Krankenhaushygienedaten zu sorgen (Anlage 5).
Die 26. IFK am 27. Juni 2013 in Erfurt hat sich für
eine Überarbeitung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Information der Öffentlichkeit ausgesprochen (Anlage 6; vgl. Nr. 2.1.2.2).
Ferner befasste sie auch sich mit dem Thema Informationsfreiheit und Open Data. Sie verabschiedete
die Entschließung „Open Data stärkt die Informationsfreiheit - sie ist eine Investition in die Zukunft“

Drucksache 18/1200

(Anlage 7). Beschlossen wurde ferner ein ausführlicheres Positionspapier „Informationsfreiheit und
Open Data“ (Anlage 8). Bereits am 23. Mai 2011
hatte die IFK eine Arbeitsgruppe zum Thema „Open
Data“ eingerichtet, die sich mit der Open Government-Strategie der Bundesregierung befasste.
Die Prinzipien von Open Data sind nach Überzeugung der IFK Kernelemente der Informationsfreiheit.
Daher müssen Open Data-Regelungen in den Informationsfreiheitsgesetzen selbst verankert werden und
nicht außerhalb. In den Gesetzen sind Veröffentlichungspflichten der Behörden festzuschreiben. Ferner hat sich die IFK für einen subjektiven Anspruch
auf Veröffentlichung ausgesprochen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung in Erfurt war
die Diskussion der Konsequenzen aus dem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013,
nach dem die Pressegesetze der Länder keine Verpflichtung von Bundesbehörden zur Auskunft an
Journalistinnen
und
Journalisten
begründen
(BVerwG 6 A 2.12; vgl. Nr. 3.1.1). Mit ihrer Entschließung „Für einen effektiven presserechtlichen
Auskunftsanspruch gegenüber allen Behörden - auch
des Bundes“ (Anlage 10) begrüßt sie, dass der Auskunftsanspruch der Medien vom Bundesverwaltungsgericht unmittelbar aus Artikel 5 Absatz 1
Satz 2 Grundgesetz abgeleitet wird, allerdings nur als
Minimalstandard. Dies reicht aber nicht aus. Die IFK
fordert daher neue gesetzliche Grundlagen, damit
künftig die Bundesbehörden denselben Auskunftspflichten unterliegen wie die Behörden der Länder.
Die IFK befasste sich weiter intensiv mit den Überwachungsmaßnahmen des US-amerikanischen und
des britischen Geheimdienstes auch in Deutschland.
Sie verabschiedete eine Entschließung „Transparenz
bei Sicherheitsbehörden“ (Anlage 9). Die Informationsfreiheitsbeauftragten fordern in dieser Resolution
mehr Transparenz für die Nachrichtendienste in
Deutschland und Europa. Die weit gefassten gesetzlichen Ausnahmeregelungen für die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder sollten beschränkt und die Kontrollgremien der Parlamente
gestärkt werden.
Breiten Raum nahmen in den Beratungen auch Probleme bei der Transparenz von Hygieneverstößen ein.
Seit der Reform des Verbraucherinformationsrechts 2012 existiert in § 40 Absatz 1 Buchstabe a
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
zwar eine Rechtsgrundlage für entsprechende Veröffentlichungen von Hygieneverstößen durch die zuständigen Behörden. Durch eine Reihe von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden entsprechende Veröffentlichungen jedoch vorerst gestoppt.

4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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