Drucksache 18/1200

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Nach der Begrüßung und dem anschließenden Grußwort meines rheinland-pfälzischen Kollegen Edgar
Wagner stellte der hamburgische Landesbeauftragte
Prof. Dr. Johannes Caspar das neue, druckfrische
Hamburgische Transparenzgesetz mit seinen sehr
weit gespannten und insbesondere auch für den Bund
beispielgebenden Regelungen zur proaktiven Veröffentlichung von Verwaltungsinformationen vor. Mit
dem weitgefassten gesetzlichen Kanon veröffentlichungspflichtiger Verwaltungsinformationen spielt
Hamburg, um das dem Sport entlehnte Bild des Referenten zu zitieren, im Spitzenfeld der ersten Bundesliga. Die hierfür notwendige Plattform soll bis
zum Oktober 2014 eingerichtet werden.
Anschließend lenkte Prof. Dr. Ingolf Pernice (Berlin)
den Blick auf die europarechtlichen Wurzeln des
Umweltinformationsrechtes, das historischer Motor
des gesamten Informationsfreiheitsrechtes war. Mit
dem Umweltinformationsrecht habe der Paradigmenwechsel vom arkanen zum offenen Staat eingesetzt. Dies kann nach Auffassung von Pernice auch
bei der Interpretation des - bisher von der herrschenden Lehre (nur) als Abwehrrecht verstandenen Grundrechtes der Informationsfreiheit (Artikel 5
Absatz 1 Satz 1, 2. Halbsatz GG) nicht länger außer
Betracht bleiben.
Auf das Impulsreferat des Mitglieds der EnqueteKommission „Internet und Digitale Gesellschaft“
Markus Beckedahl zur staatlichen Transparenz im
Netz folgte ein Round-Table-Gespräch mit Prof. Dr.
Ingolf Pernice, Dr. Christian Humborg (Transparency International Deutschland), dem Chefjustiziar des
Bundeskartellamtes Jörg Nothdurft und Peter Schaar.
Der zweite Tagungstag stand unter dem Motto „Quo
vadis, Informationsfreiheit? - Informationsfreiheit im
Spannungsfeld“.
Das erste Hauptreferat widmete Prof. Dr. Friedrich
Schoch der Analyse und der ebenso pointierten wie
präzisen Kritik der nationalen und EuGH-Rechtsprechung im Spannungsfeld von Informationsfreiheit und Datenschutz.
Der Datenschutz ist nicht der einzige „Gegenpol“ der
Informationsfreiheit.
Bildhaft gesprochen, steht die Informationsfreiheit in
einem multipolaren Spannungsfeld.
Die wünschenswerte Nutzen- und Kostentransparenz
medizinischer und pharmazeutischer Produkte und
Dienstleistungen konfligiert mitunter mit unternehmerischen Interessen an Umsatz- und Gewinnsteigerung, wie die Fallstudie von Dr. med. Angela Spellsberg und Dieter Hüsgen (Transparency Deutschland)
und die (Prozess-) Geschichte ihres IFG-Antrages
zur Offenlegung von Daten der kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) aus sog. Anwendungsbe4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

obachtungen zeigte. Die - im Wesentlichen stattgebende - Entscheidung des VG Berlin vom 1. Juni
2012 ist deshalb auch aus meiner Sicht ein weiterer
Meilenstein auf dem Wege zu einem transparenteren
Gesundheitssystem (vgl. Nr. 5.10.2).
Anschließend stellten Dr. Elisabeth Musch und
Dr. Alfred Debus vom Deutschen Forschungsinstitut
für öffentliche Verwaltung in Speyer das Ergebnis
der vom Innenausschuss des deutschen Bundestages
in Auftrag gegebenen Evaluation des IFG vor (vgl.
Nr. 2.1.1).
Der Justiziar des Bundeskartellamtes Jörg Nothdurft
setzte sich in seinem Impulsreferat pointiert und mit
ebenso anschaulicher wie differenzierter Argumentation für den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Kontext der Entscheidung über den
Informationszugang bei seiner Behörde ein.
Der themen- und inhaltsreiche Vormittag wurde
durch einen Überblick von Dr. Helene Groß (BMI)
über den Stand des Open Data-Projektes von Bundesregierung, Ländern und Kommunen (vgl.
Nr. 2.1.7.2)
und
einem
Referat
von
Dr. Carl-Christian Buhr von der Europäischen Kommission zur Funktion der öffentlichen Information
als Wirtschaftsgut abgerundet.
Das Berliner Symposium ist dabei, sich zu etablieren; ich würde mich freuen, wenn das nächste
(3.) Symposium im Herbst 2014 eine wiederum gewachsene Zahl von Teilnehmern begrüßen könnte.
4.3.2

Zusammenarbeit der Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und
Ländern

Die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern war wie schon in den
Jahren zuvor intensiv und ertragreich.
Im Berichtszeitraum hat die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) viermal getagt, zweimal unter Vorsitz von RheinlandPfalz (2012) und zweimal von Thüringen (2013).
Der Arbeitskreis Informationsfreiheit (AKIF) bereitet
die Sitzungen der IFK vor und vertieft darüber hinaus die fachliche Zusammenarbeit der für die Informationsfreiheit zuständigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern der Informationsfreiheitsbeauftragten.
Im Sinne der Transparenz sind die Protokolle der
IFK und des AKIF grundsätzlich öffentlich zugänglich (www.bfdi.bund.de).
Wie in den vorangegangen Berichtszeiträumen hat
die IFK auch in den Jahren 2012 und 2013 eine Reihe von Entschließungen verabschiedet (vgl. Anlagen 2 bis 11). Diese Entschließungen richten sich an
die breite Öffentlichkeit ebenso wie an die Verant-

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