Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Drucksache 18/1200

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in meiner Eigenschaft als öffentliche Stelle des Bundes eingegangen. Dabei war die Anzahl rückläufig.
Insgesamt stellten Bürgerinnen und Bürger
32 Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Im Jahr 2012 gingen 20 IFG-Anträge ein. In
18 Fällen konnte der Informationszugang gewährt
werden. Dies entspricht einer Quote von 90 Prozent.

In 51 der abgeschlossenen Fälle wurde dem Petenten
der Informationszugang nach meiner Einschaltung
ganz oder teilweise gewährt. Bei 47 Eingaben habe
ich die Entscheidung der Behörde als gesetzeskonform beurteilt, auch wenn nach meiner Auffassung
andere (positive) Entscheidungen möglich gewesen
wären. Die Ausnahmegründe des IFG sind so weit
gefasst, dass auch ablehnende Entscheidungen nicht
immer zu beanstanden sind.

Im Berichtsjahr 2013 erreichten mich zwölf Anträge;
in sieben Fällen konnten die gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt werden. In vier Fällen
lag mir die gewünschte Information nicht vor. Ein
Antrag wurde vom Petenten zurückgezogen.

Eine förmliche Beanstandung habe ich im vierten
Berichtszeitraum nur
einmal
ausgesprochen.
Auch in diesem Berichtszeitraum ist wieder eine
Reihe von Anträgen auf Informationszugang bei mir

Abbil dung 3 ( z u N r . 4.1.1)

IFG-Anträge bei der BfDI 2012 / 2013
0

5

10

15

20

25

20

Informationsersuchen
insgesamt

12

18
Zugang (teilweise) gewährt

7

2
Zugang rechtmäßig abgelehnt

5

2012

2013

4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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