Drucksache 18/1200

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

teriums für Arbeit und Soziales ist auf die gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) zurückzuführen.
Der Informationsbedarf ist hier nach wie vor sehr
hoch.

Die einzelnen Ressorts waren im Berichtszeitraum
unterschiedlich stark betroffen. Dies belegt das themenbezogen unterschiedlich ausgeprägte Interesse
der Bürgerinnen und Bürger, lässt aber keine Rückschlüsse auf den Umgang der jeweiligen Behörde mit
dem IFG zu.

Dabei weist nicht jede Beschwerde auf eine fehlerhafte Anwendung des IFG hin. Die öffentlichen Stellen haben sich verstärkt mit dem IFG befasst und
haben in einer Reihe der Fälle berechtigte Gründe,
den Informationszugang abzulehnen.

Es besteht auch keine generelle Kontinuität bei den
Geschäftsbereichen, zu denen verhältnismäßig viele
Eingaben bei mir eingehen. Die hohe Anzahl von
Beschwerden im Geschäftsbereich des Bundesminis-

Abbil dung 2 ( z u N r . 4.1.1)

Ergebnis der Eingaben 2012 / 2013

80
70
60

69
59

50
36
18

20

21

19
9
1

2012

4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

2013

Beanstandung

Zugang nicht
nachvollziehbar
abgelehnt

Zugang rechtmäßig
abgelehnt

Zugang (teilweise)
gewährt

0
allgemeine Anfragen;
IFG der Länder

0

0

1

keine
Einverständniserklärung
Namensnennung

10

2

0

2

5

5
Eingaben noch nicht
abgeschlossen

30

26

Gebührenentscheidung
(negativ)

33

Gebührenentscheidung
(positiv)

40

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