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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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b) Aus Praktikabilitätsgründen wird eine Beschränkung des Umfangs der tatsächlich zu
veröffentlichenden Daten zunächst unumgänglich sein. Auch ein zeitlich gestaffeltes
In-Kraft-Treten von Veröffentlichungspflichten kann dem Praktikabilitätsgedanken Rechnung tragen.
c) Angemessene Übergangsfristen sind auch
für die Schaffung der technischen Voraussetzungen sowie für die etwaige Aufbereitung von Informationen, die vor dem
In-Kraft-Treten einer entsprechenden Regelung angefallen sind, vertretbar.
d) Um die Bereitstellung von Informationen
zu erleichtern, sollten Regelungen getroffen werden, damit neue Daten bereits von
vornherein in den entsprechend verwertbaren Formaten geführt werden oder zumindest problemlos aufbereitet werden können.
e) Die Kosten der Verwaltung können durch
Open Data langfristig reduziert werden.
Insbesondere erspart die proaktive Bereitstellung von Informationen den öffentli-
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
chen Stellen die Bearbeitung individueller
Informationszugangsanträge.
f)
Durch innovative Geschäftsmodelle zur
kommerziellen Weiterverwendung öffentlicher Daten kann Open Data zu positiven
gesamtwirtschaftlichen Effekten beitragen.
g) Die Kostenerhebung für den antragsgebundenen Informationszugang steht in einem
Spannungsverhältnis zur Kostenfreiheit im
Rahmen von Open Data. Ein stimmiges
Gesamtkonzept sollte durch einen grundsätzlichen Verzicht auf die Erhebung von
Gebühren erreicht werden.
h) Open Data bedeutet einen Aufgabenzuwachs bei den Informationsfreiheitsbeauftragten. Auch nach der Begleitung im Anfangsstadium (Gesetzgebung, Projekte für
Plattformen etc.) bedürfen die öffentlichen
Stellen einer permanenten Beratung zur
Umsetzung der Veröffentlichungspflichten.
Außerdem müssen die Kapazitäten der Informationsfreiheitsbeauftragten erweitert
werden.