Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/1200
Anlage 9
Entschließung der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 27. Juni 2013
„Transparenz bei Sicherheitsbehörden“
Im Zusammenhang mit den Enthüllungen der umfassenden und anlasslosen Überwachungsmaßnahmen des US-amerikanischen und des britischen
Geheimdienstes wurde bekannt, dass auch ein großer Teil des Kommunikationsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ohne ihr Wissen
von diesen Geheimdiensten überwacht worden ist.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert die Verantwortlichen in Deutschland
und Europa auf, für Transparenz auf nationaler und
internationaler Ebene zu sorgen. Das Vertrauen der
Bevölkerung kann nur zurückgewonnen werden,
wenn die Aufgaben und Befugnisse der Sicherheitsbehörden völkerrechtlich festgelegt und deren
tatsächliche Arbeitsweisen nachvollziehbar sind.
Zweifellos verfügen die Nachrichtendienste über
Informationen, die nicht offengelegt werden dürfen.
Gleichwohl hält die Konferenz die pauschale Ausnahme der Nachrichtendienste des Bundes und der
Länder vom Anwendungsbereich der Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze für nicht hinnehmbar und erwartet von den Gesetzgebern entsprechende Verbesserungen.
Darüber hinaus bedürfen die weit gefassten Ausnahmeregelungen für Sicherheitsbelange in den
Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen
einer Überprüfung und Einschränkung.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten unterstützen
die Verbesserung der Transparenz der nachrichtendienstlichen Aktivitäten gegenüber den Parlamenten und schließlich die Stärkung der parlamentarischen Kontrollgremien.
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit