Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
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Drucksache 18/1200
Anlage 7
Entschließung der 26. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 27. Juni 2013
„Open Data stärkt die Informationsfreiheit - sie ist eine Investition in die Zukunft!“
Die gesellschaftlichen Erwartungen an einen transparenten Staat gehen inzwischen weit über das
bisherige Recht der Bürgerinnen und Bürger, einen
Antrag auf Informationszugang zu stellen, hinaus.
Open Data - also die aktive Bereitstellung öffentlicher Informationen im Internet - wird auf den ersten Portalen bereits praktiziert. Zahlreiche Projekte
befinden sich im Aufbau. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
begrüßt diese Entwicklungen ausdrücklich und
formuliert in einem Positionspapier wesentliche
Anforderungen an eine moderne Transparenzgesetzgebung.
Die Konferenz hält Regelungen in den Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen für erforderlich. Diese müssen um geeignete Instrumente zur
Veröffentlichung von Informationen ergänzt werden. Datenbestände öffentlicher Stellen dürfen
grundsätzlich nicht durch Urheberrecht oder Nutzungsbeschränkungen blockiert werden. Um Urheberrechten Dritter Rechnung zu tragen, sollten öffentliche Stellen mit diesen die Einräumung der
Nutzungsrechte vertraglich vereinbaren.
Open Data muss als wesentlicher Bestandteil der
Informationsfreiheit verstanden werden. Allerdings
wird der Anspruch auf Informationszugang im
herkömmlichen Antragsverfahren auch in Zukunft
unverzichtbar sein. Eine Weiterentwicklung der
bestehenden Informationsfreiheitsrechte um möglichst umfassende Veröffentlichungspflichten halten die Informationsfreiheitsbeauftragten für unerlässlich. Mit dem Positionspapier unterstützen sie
die begonnenen Open Data-Projekte und empfehlen
den Gesetzgebern eine enge Verzahnung von Informationsfreiheit und Open Data.
4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit