Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

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Drucksache 18/1200

Anlage 5
Entschließung der 25. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 27. November 2012
„Mehr Transparenz bei Krankenhaushygienedaten“
Das Vertrauen der Bevölkerung in das deutsche
Gesundheitssystem, insbesondere in unsere Krankenhäuser, hat im Laufe der letzten Jahre abgenommen. Dies ist auch auf eine verbreitete
Intransparenz zurückzuführen.
Zwar wurden in einem von einer Tageszeitung
herausgegebenen Klinikführer Berlin-Brandenburg
erstmals auch Hygienedaten veröffentlicht, jedoch
nahmen nicht alle Krankenhäuser an der dieser
Publikation zugrunde liegenden freiwilligen Datenerhebung teil. Das wurde unter anderem damit begründet, dass die nur zu internen Zwecken erhobenen Daten falsch interpretiert werden könnten und
dass Patientinnen und Patienten möglicherweise
andere Krankenhäuser wählen würden, wenn sie
über entsprechende Vergleichsdaten verfügten.
Die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes
Krankenhaus können die Patientinnen und Patienten aber nur dann verantwortlich treffen, wenn

ihnen alle relevanten Parameter zur Verfügung
stehen; dazu gehören auch die jeweiligen Hygienedaten und ihre Umsetzung in den einzelnen Kliniken. Nur eine standardisierte Melde- und Veröffentlichungspflicht für alle Hygienedaten ermöglicht es
jedem Patienten und jeder Patientin, die jeweiligen
Hygienestandards der Krankenhäuser zu bewerten
und zu vergleichen.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert daher alle Verantwortlichen, insbesondere den Bundes- und die Landesgesetzgeber auf, für Transparenz bei Krankenhaushygienedaten zu sorgen. Dazu gehören auch standardisierte und weit reichende Melde- und Veröffentlichungspflichten und die Erweiterung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um durch mehr Transparenz das Vertrauen der Bevölkerung in die Gesundheitsversorgung durch Krankenhäuser zu fördern.

4. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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